Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra28 am 09.03.2018, 16:37 Uhr

Wie begründest du denn dann das Verbot?

Teenagern billigt der Gesetzgeber erhebliche Entscheidungsmacht zu. So haben 14jährige ein eigenes Beschwerderecht vor Gericht, können also Entscheidungen, die von den Erwachsenen getroffen wurden, angreifen. Natürlich ist der Reifegrad von Teenager zu Teenager verschieden. Hier muss man als Elternteil eben genau abwägen.

Zeitgeist interessiert mich übrigens überhaupt nicht, auch nicht, was andere machen oder dürfen.

 
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