Geschrieben von Ellimops am 06.01.2005, 17:43 Uhr |
Wichtig: Gelder beantragen, auch wenn man nur vorrübergehend AE ist???
Hallo Ihr Lieben,
mein Fall ist zZ sehr kompliziert. Heute ist mein Mann ausgezogen (ich habe ihn darum gebeten, da er mehrmals gewalttätig war und ich endlich einen Punkt setzten wollte). Er wohnt vorrübergehend in einer WG (bis August) und eigentlich hoffe ich (und er auch), daß seine Therapie (ja, er hat eine angefangen) etwas bringt und er eventuell ab August wieder zu uns zurückkommt. Ich denke, diese halbe Jahr ist viel Zeit um viele Dinge abzuklären. Nun meine Frage: in den letzten Wochen wollte ich mich eher scheiden, als es nochmal versuchen, aber nach vielen Überlegungen wäre ich doch gewillt, ihm noch eine Chance zu geben...allerdings nur, wenn er sich intensiv mit seinem Verhalten auseinandersetzt. Ich war auch schon bei einer Anwältin und habe mich nach den finanziellen Dingen erkundigt. Da wir beide noch Studenten sind, würde ich den Unterhaltvorschuß bekommen- der würde aber komplett auf mein ALG2 angerecht werden (bin zZ wg. Kindererz. beurlaubt von Uni). Und den Vorschuß müßte mein Mann doch sowieso zurückzahlen, wenn er irgendwann verdient, oder??? Und, wenn wir- wenn das halbe Jahr um ist, zusammenbleiben würden- wäre das neben Bafögrückzahlung eine zusätzliche finanz. Belastung...
also, sollte ich lieber jar nischt angeben und ändern lassen, bzw. Vorschuß beantragen- oder?
Wäre über Tips dankbar!
Lg, Elli
- Wichtig: Gelder beantragen, auch wenn man nur vorrübergehend AE ist??? - Ellimops 06.01.05, 17:43
- @Ralph- bitte ma lesen... - Ellimops 07.01.05, 12:57
- Butter bei die Fische... - Ralph 07.01.05, 19:44
- Re: Butter bei die Fische... - Ellimops 08.01.05, 6:06
- Butter bei die Fische... - Ralph 07.01.05, 19:44
- @Ralph- bitte ma lesen... - Ellimops 07.01.05, 12:57