Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von cube am 17.01.2018, 18:30 Uhr

Wenn Du mir sagst, wo ich das geschrieben habe...

„Seid mir nicht böse, aber kein JA macht einen begleiteten Umgang wegen einer Ohrfeige. Ich will das nicht schönreden oder verharmlosen, aber dennoch besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einer Ohrfeige und dem Vermöbeln mit einem Kleiderbügel.

Ich bin nicht stolz darauf, aber jedes meiner Kinder hat von mir schon mal eine gefangen. In beiden Fällen war das keineswegs der Einstieg zum Prügeln - im Gegenteil. Und zumindest KindGroß - inzwischen 21 - findet den Anlaß rückblickend durchaus nachvollziehbar“

Das hast du geschrieben. Ohrfeige ist nicht so schlimm, deine Kinder haben beide auch schon eine gefangen und so weiter.
Sorry, aber das IST Verharmlosung von Schlägen. Und auch im weiteren hört es sich so an, als wenn du doch einiges an Verständnis für den KV aufbringst.
Aber ich will ehrlich gesagt keine Diskussion darüber beginnen. Ich habe meine Meinung dazu gesagt, du hast eine andere. Und egal, was du an Argumenten bringen würdest, für mich geht Schlagen gar nicht. Weder der berühmte kleine Klapps oder eine Ohrfeige. Was der eine als festen Schlag bezeichnet, tituliert der andere als leichten Klapps - und deswegen ist jegliche Form von körperlicher Gewalt eben verboten. Zu Recht. Denn es ist auch eine demütigende Demonstration von Macht eines Erwachsenen (Stärkeren) gegenüber einem Ihm körperlich unterlegenen Kind. Ist schon seltsam: jeder Erwachsene würde Anzeige erstatten, wenn der Vorgesetze ihn bei Widerworten ohrfeigt. Jede Ehefrau soll ihren schlagenden Mann gefälligst anzeigen und verlassen - aber ein Kind hat das hinzunehmen und am besten noch zu verstehen?

 
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