Geschrieben von maze am 07.09.2004, 9:20 Uhr |
Wen betrifft das auch ?
hallo...es gibt zwar ein unterhaltsabkommen mit england, aber es wird schwer das durchzusetzten...vor allem weil immer keiner weiss ob deutsches oder englische recht angewand wird.
du musst dich an deutsche konsulat in england wenden und da deine "unterhaltsansprüche in vereinfachter form" (so heisst der antrag glaube ich) gegen ihn geltend machen.
wenn du pech hast musst du dir einen anwalt in england nehmen.
hoffe das hilft dir.
gruss maze
- Wen betrifft das auch ? - Lanimaus 06.09.04, 23:16
- Wen betrifft das auch ? - maze 07.09.04, 9:20