Geschrieben von tina2003 am 02.11.2017, 12:08 Uhr |
Welche Kosten teilen.
Hallo Ihr lieben,
mal ne Frage, ich bekomme vom KV unterhalt, was wohl auch der Düsseldorfer Tabelle entspricht. Vom Unterhalt trage ich folgende Kosten: Betreute GAnztagsschule der Grossen (knapp 100 Euro) Privatschule für mein Inklusionskind (die Schule haben wir BEIDE Eltern so abgestimmt da es keine andere Möglichkeit für das Kind gab) monatl. knapp 200 Euro. So nun stemme ich dieses Monat noch folgende Kosten: Jugendherbergsaufenthalt: ca. 110 Euro, Schulmaterialabbuchung 70 Euro. DAnn kommt noch Kleidung für Sportverein hinzu (rund 200 Euro) UND nun wurde eine Arbeitsstundenabrechnung der Privatschule gemacht. Ich von 10 Std. 4 abgeleleistet also fast die Hälfte. KV hat nichts gemacht, die nicht geleisteten sTd wurden bereits mit 160 Euro von meinem Konto belastet.
Kennt sich einer aus was ich hier wirklich alleine stemmen muss? Ich hatte ihm gebeten sich anteilig an den Arbeitsstunden zu beteiligen, er sagte er wüsste nicht wann diese gewesen wären und was überhaupt, DAs kind schleppte aber den Zettel mit dme Einsatz wer sich für was eintragen kann locker 2 Wochen im Hausaufgabenheft mit, da er in dem Heft immer am laufenden ist kann ich mir nicht vorstellen, das er diesen komplett ignoriert hat. Für mich wäre es fair, er kommt für seine 5 nicht geleisteten Stunden auf.
lg
Re: Welche Kosten teilen.
Antwort von ohno am 02.11.2017, 13:27 Uhr
Ich kenne nur das Beispiel meiner Kollegin. Sachlage wie bei Dir. Also UH nach der DT.
Sie hat sich wg damals wg den Kosten für Ferienfreizeiten und Betreuung an den KV gewandt, der aber nicht zahlen wollte. Dann ist sie beim JA vorstellig geworden und nach etwaigen Rechnereien war klar: Der KV wurde zu 98 % und sie für den Rest "herangezogen ".
Ich glaube, sie sagte was von Beistandschaft beim JA. Und wie gesagt wurde es anhand von Einkommen des KV und ihrem %tual berechnet.
VG ohno
Re: Welche Kosten teilen.
Antwort von shinead am 02.11.2017, 13:56 Uhr
Wenn ihr beide für die Privatschule unterschrieben habt, sollte er auch die Hälfte übernehmen. Das ist nichts was vom Unterhalt bezahlt werden sollte. Der ist für alltägliches (Wohnen, Essen, etc.).
Ihr solltet bezüglich der Schulkosten auf jeden Fall eine zusätzliche Vereinbarung (ggf. über das Jugendamt) abschließen.
Hast Du einen Anwalt oder eine Beistandschaft? Wende Dich dort hin und lass' mal seine Leistungsfähigkeit für diese "Nebenkosten" abklären. Wahrscheinlich wirst Du auf der Abrechnung bzgl. der nicht geleisteten Stunden in diesem Jahr sitzen bleiben, aber für das nächste Jahr solltet ihr das auf jeden Fall verbindlich (!) klären.
Re: Welche Kosten teilen.
Antwort von desireekk am 02.11.2017, 14:23 Uhr
Meine Kinder gingen auch auf eine Privatschule. Ebenfalls der Sohn meiner AE-Freundin. Deren Anwalt sagte ihr:
wenn beide unterschrieben haben muss auch gemeinsam geleistet werden (Grundannahme: 50:50). Da sie aber alleine unterschrieben hatte muss sie es alleine übernehmen.
Zu den Arbeitsstunden: die schuldet ihr gesamtschuldnerisch der Schule. Wie ihr das im Innenverhältnis löst ist Euer Ding (hängt wieder an den Unterschriften).
Schickt die Schule emails rum? Sorge dafür dass die Schule auch seine Emailadresse hat.
Ich würd ebeim Jugendamt ein Gesprächveranlassen, in dem schriftlich nochmal festgelegt wird wer für was (zusätzlich) aufkommt.
Ansonsten: Google mal nach "Mehrbedarf Unterhalt"
Gruss
D
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