Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 12.05.2005, 11:28 Uhr

weiß nicht ob ich hier richtig bin brauche hilfe

Hallo! Habe ich das jetzt richtig verstanden - er ist momentan augrund seiner Arbeitslosigkeit nicht leistungsfähig, und Du bekommst deshalb UVG für das 1. Kind? Falls ja, wird sich daran auch durch die Geburt eines 2. Kindes nichts ändern. Wenn er ja schon zuwenig Geld hat, um für 1 Kind zu zahlen, ist es für 2 erst recht zu wenig.

Auch wenn Ihr nicht zusammen lebt, ist er bis zum 3. Geburtstag des 2. Kindes auch für Dich unterhaltspflichtig. Allerdings nur "dem Grunde nach", solange er nicht zahlen kann.

Im übrigen will ich hier nicht den moralischen Zeigefinger schwingen, aber das bewußte Verschweigen der Vaterschaft ist eine Straftat.

 
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