Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nightingale am 14.10.2005, 9:20 Uhr

Was würdet ihr machen?

moin,

>Was würdet ihr machen?

streit vermeiden;-)

hm, wenn du an der steuererstattung partizipieren willst, musst du auch die dafür aufgewendeten ausgaben vom unterhaltsrelevanten einkommen abziehen. ich bezweifle, dass dies ein nullsummenspiel wäre.

fakt ist, mit stkl. 1 hat er weniger. den unterhalt solltet ihr anhand seiner und deiner unterlagen berechnen.

ob du dir mit einem titel einen gefallen tust solange er freiwillig zahlt wage ich zu bezweifeln. wenn du jemand zu einer zahlung zwangsverpflichtest wird er sich regelmässig um die minimierung dieser zahlung bemühen. ein selbstständig festgesetzter betrag fliesst im allgemeinen leichter.

greetz,
nachtigall

 
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