Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nightingale am 10.10.2005, 11:50 Uhr

Was mich mal interessieren würde:

>kann sowas auch derjenige beantragen/veranlassen, bei dem das Kind NICHT lebt???

dies wird eher die regel denn die ausnahme sein ;-)

>...und das Jugendamt wird sich wohl eher auf die Seite der Mutter schlagen?!?

jamt kömmt immer drauf an, wer dort sitzt; kontakt sollte man schon aufnehmen, denn im falle einer gerichtlichen regelung wird es normalerweise eh zur stellungnahme gebeten.

imho sollte der bekannte schriftlich ein angebot zur güte mit gleichzeitigem verweis auf mögliche gerichtliche regelung machen.

dies geht im übrigen ohne ra, der ist dafür nicht zwingend vorgeschrieben (und imho dort auch fehl am platz).

einfaches antragsschreiben mit klar umrissener regelung (urlaub und feiertage nicht vergessen, ggf. zwangsmittelandrohung) sowie kurze, emotionslose begründung warum gerichtliche entscheidung notwendig ist. kann man auch, wenn man selbst nicht so schreibflink ist, beim gericht zu protokoll nehmen lassen.

greetz,
nachtigall

 
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