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Geschrieben von Andrea25 am 01.07.2005, 23:30 Uhr

Was mach ich wenn er nicht so richtig zahlt...

oder zahlen will?? sorry, aber ich nerv schon wieder mal :o)))
also mein ex ist ein durchschnittlicher verdiener. da ich mich bisher nicht mit dem amt und bla bla rummachen wollte hatte er erst den mindestunterhalt (192) gezahlt, irgendwann hat ers auf 190 gekürzt, na ja, egal. aber nu hat sich das ja zum 0107 geändert. ich habes ihm bereits im mai gesagt, ihm im juni die neue tabelle kopiert, und nu??? immer noch 190. ich hatte schon mal versucht es übers amt festsetzen zu lassen, aber da hat er der trulla was erzählt von "mehr als üblichen umgang" und da sagte die zu mir, dass ich somit (also die "freiwilligen" 190) doch zufreieden sein soll. also er hat die maus eine nacht inder woche plus jedes 2. we von freitag bis sonntag plus 2 woichen sommerurlaub. das problem ist aber auch, er ist der absolute obergeizkragen..ein grund fürs scheietern..und er ist der meinung das ich mir mit den paar kröten kindesunterhalt mein leben schön mache und er unterstützt doch meinen scheiss nicht. das der kuiga alleine im monat mich ohne essen 225 euro kostet..na ja, egal. aber echt, keine übertreibung und keine hetze, er ist ein dukatenscheisser hoch drei.... .also es liegt nicht daran das er nicht kann (der könnt sich sofort ein haus kaufen), er will einfach nicht.... (für die bemitleider).
nun habe ich ihn nochmal nett gebeten, dass er doch bitte korrekt zahlen soll, wenn sich nix tut, soll ich mal das amt doch einschalten, oder was meint ihr?

 
5 Antworten:

Re: Was mach ich wenn er nicht so richtig zahlt...

Antwort von kleinerRubin am 02.07.2005, 1:19 Uhr

Hallo Andrea,

er kann keinen Unterhalt kürzen wenn er sich ums Kind so wenig kümmert.

Leg beim Jugendamt eine Beistandsschaft an und dann kümmern die sich darum das er die volle zu zahlende Summe zahlt.

Grüßle,

Rubinchen

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Re: Was mach ich wenn er nicht so richtig zahlt...

Antwort von alberto_miguel am 02.07.2005, 13:40 Uhr

er muss zahlen laut düsseldorfer tabelle! es sei denn es gibt ein schriftstück wo du unterschrieben hast das er nicht mehr als 190 euro zahlen muss.
das jugendamt muss helfen,oder geh zum rechtsanwalt,das hilft häufiger mehr als das jamt.

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Re: Was mach ich wenn er nicht so richtig zahlt...

Antwort von desireekk am 02.07.2005, 16:13 Uhr

Du hast hja die DüTab. vorliegen.

Also: teile mal anteilig Urluabs- und Weihnachtsgeld auf die Monate auf.

Dann: hat er noch weitere Unterhaltsverpflichtungen? Ich schätze nein, also dann zwei Stufen nach "obven" (=auf der Tabellemit dem Finger nach unten rutschen), dann bist Du bei dem betrag, der seinem Kind zusteht. Den soll er bitte jetzt zahlen.
Schreibe ihm das schriftlich mit Einschreiben/Rückschein.
Setze ihn sofort in verzug, denn Unterhalt kann nicht rückwuirkend gefordert werden.
Ansonsten würde ich ihm Rechtsanwalt und ggf. Klage androhen.
Denn wenn sich Euer Jugendamt jetzt schon so döselig anstellt, würde ich niemals nicht dort über die Beistandschaft werkeln wollen, das geht meistens seeeeeehhhr zäh!
Lieber einen Anwalt.

Denn: eine Unterhaltsklage kommt den Vater i. d. R. um einies teurer, als wenn er gleich etwas mehr zahlt, weil er sowieso muß...
Mach ihm das klar!

Viele Grüße

Désirée

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Muss ich denn übern anwalt und wenn was kostet denn so was???

Antwort von Andrea25 am 03.07.2005, 0:19 Uhr

ich habe einfach soviel stress uim die ohren, dass dann auch noch???? erst jetzt der hausbau, dann die kur, dann der umzug, dann die hochzeit...und zwischendurch muss ich arbeiten und möchte auch noch mama sein...
kann ich denn das jugendamt an sich wchseln???? denn warum sollten die ihre meinung ändern?

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Re: Muss ich denn übern anwalt und wenn was kostet denn so was???

Antwort von tanja08 am 03.07.2005, 11:47 Uhr

Hallo,

Du _musst_ garnichts aber immerhin willst Du mehr KU haben oder?
Wenn er sich quer stellt, wuerde ich es ueber den Anwalt regeln lassen, gleich titulieren und wenn er immernoch nicht den errechneten Betrag zahlt, kannst Du pfaenden.

Was die Kosten angeht, sprich mit dem Anwalt, das erste Beratungsgespraech kostet 20 Euro oder sowas.

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