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Geschrieben von Allly am 01.03.2005, 8:33 Uhr

Was ist der Unterschied zwischen Beistandschaft

und Unterhaltstitel?

Bevor einer schimpft: Habe schon die Suchfunktion benutzt, es aber trotzdem nicht begriffen, weil keine Erklärung/ Definition zu finden war.

Mein sehr netter Jugendbeamter hat mir zu einem Unterhaltstitel geraten, da der Vater meiner Tochter ohne Vorwarnung den Unterhalt gekürzt hat. Ne Beistandschaft habe ich schon. Wieso brauche ich jetzt den Titel?

LG Ally.

 
8 Antworten:

Re: Was ist der Unterschied zwischen Beistandschaft

Antwort von Tina und Jordi am 01.03.2005, 8:47 Uhr

Hallo Ally,
du brauchst den Titel um gegen Deinen Ex eine LohnPfändung zu machen.
Die Beistandschaft ist so weit ich weiß dafür gedacht das das Jugendamt Dich unterstütz bei solchen angelgenheiten wie gerade im Momemt.
Viel Glück!!

Tina

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Re: Was ist der Unterschied zwischen Beistandschaft

Antwort von Allly am 01.03.2005, 8:51 Uhr

Huch. An Lohnpfändung hatte ich ja gar nicht gedacht. Danke für die schnelle Antwort. Wie kriege ich den Titel?

LG Ally.

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Re: Was ist der Unterschied zwischen Beistandschaft

Antwort von Tina und Jordi am 01.03.2005, 9:11 Uhr

Wenn das Jugendamt die Beistandschaft hat wie bei mir auch, dann erwirkt das Jugendamt den Titel beim zuständigen Amtsgericht.

Gruß
Tina

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Re: Was ist der Unterschied zwischen Beistandschaft

Antwort von Suka73 am 01.03.2005, 9:51 Uhr

Juhuuu,
wie gesagt Beistandschaft und Unterhaltstitel sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Beistandschaft heißt, wie schon gesagt wurde, nur soviel, dass das Jugendamt im Falle von Rechtstreitigkeiten (z.B.) für Dein Kind einspringt und für ihn als Vertreter auftritt, z.B. vor Gericht. Das hat aber keine Auswirkungen auf Dein Sorgerecht oder Deinen Umgang mit dem Kind. Hast es aber wesentlich leichter, wenn mal irgendwas schiefläuft (wie jetzt die Unterhaltskürzung) da das Jugendamt immer ziemlich fix hinterher ist.

Wenn Dein Ex nimmer richtig zahlt, dann gibst Du das dem Jugendamt SCHRIFTLICH an und legst dar, was er gekürzt hat und eventuell noch nen SChriftwechsel mit dem, sofern es welchen gibt. Das JA macht dann in Eigeninitiative den Gang zum Amtsgericht und läßt sich einen vollstreckbaren Titel ausstellen.

Genau das steht mir/uns auch bevor. Der KV hat sich ins Ausland abgesetzt und vorher noch per mail angekündigt, dass er ab da an dann keinen Unterhalt mehr zahlt. Da ich damals durchs JA (hat ebenfalls Beistandschaft für meinen Sohn) den Unterhalt schonmal habe gerichtlich festsetzen lassen da nie richtig gezahlt wurde, geht das in meinem Fall dann relativ zügig, die stehen da auch schon in den Startlöchern.

LG Sue

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Danke schön.

Antwort von Allly am 01.03.2005, 10:32 Uhr

Endlich habt ihr Licht in meine dunklen Grüblereien gebracht. Dann soll sich jetzt auch das JA mit dem Typen rumärgern. Her mit dem Titel!!!

Es ist sooooo ätzend, dass meine Ex einfach nicht begreifen will, das das Geld für seine Tochter ist. Er denkt, ich kaufe mir davon Klamotten! So ein Hirni!

LG Ally.

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Re: Danke schön.

Antwort von Tina und jordi am 01.03.2005, 10:45 Uhr

Das kenne ich geht uns auch so er sieht nicht ein arbeiten zu gehen weil er dann für den Kleinen zahlen müsste( Nachzahlung nach 3 Jahern).
Habe auch einen Titel gegen Ihn erwirkt aber da er arbeitslos ist bringt er mir im moment garnichts.
Gott sei dank habe ich eine gute Stelle die mich und den Kleinen gut ernährt.

Viel Glück
Tina

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Re: Danke schön.

Antwort von Suka73 am 01.03.2005, 10:54 Uhr

Tja, und ich durfte mir anhören, was er doch alles die nächsten Jahre zu zahlen hätte für ein Kind, dass er (jetzt auf einmal) nie wollte... 222 Euro im Monat!!! Und mein Ex ist Großverdiener, selbständig, kann allerdings seine Bücher gut frisieren. Er hat mir leider viel zu viel über seine Machenschaften erzählt *g* - nur kann ich ihm die nicht nachweisen, ganz doof ist er auch nicht...

Er hat Simon seit der Geburt viermal (!) gesehen und hat es in der Vergangenheit nicht mal geschafft, an WEihnachten oder Simons GEburi anzurufen oder mal was zu schicken, mich irgendwie zu unterstützen. Ich finde, dann einen Betrag für sein Kind zu zahlen ist doch wohl das Mindeste, was man von einem Papa erwarten kann, oder?

LG Sue

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Re: Danke schön.

Antwort von Tina und Jordi am 01.03.2005, 11:02 Uhr

Hallo
Da hast du recht bei uns war es ähnlich nur seit ca. einem halben Jahr meldet er sich gar nicht mehr weil er sich nicht an besuchszeiten und regeln halten will.
der Kleine vermisst seinen Vater sehr nur möchte ich nicht das er noch mehr enttäuscht wird von seinem Vater.

LG
Tina

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