Geschrieben von harmony_ am 12.05.2005, 23:17 Uhr |
was gefunden...
Alleinentscheidungsrecht in Eil- und Not-Fällen
Bei Gefahr im Verzug (z.B. bei Unfällen, Blinddarmdurchbruch o.ä.) ist der betreuende Elternteil seit 1.7.1998 gemäß § 1687 Absatz 1 Satz 5 BGB nun ausdrücklich berechtigt, alle Rechtshandlungen allein vorzunehmen, die zum Kindeswohl notwendig sind, wovon allerdings der andere Elternteil unverzüglich (d.h. gemäß § 121 Absatz 1 BGB: "ohne schuldhaftes Zögern") unterrichtet werden muss.
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_585.html
Also keine Extra-Vollmacht ausstellen?
Gruss, harmony
- was gefunden... - harmony_ 12.05.05, 23:17
- Re: was gefunden... - harmony_ 12.05.05, 23:20
- Re: was gefunden... - RainerM 13.05.05, 8:04
- Re: was gefunden... - harmony_ 12.05.05, 23:20
Einfach aus dem Staub gemacht (leider seeehr lang!)
Ich habs ja immer gewusst: Wenn´s knifflig wird, sind Söhne besser
Weiß nicht ob ich hier richtig bin brauche hilfe
@balea: Bin total anderer Ansicht! :-)
Ich habs getan :-(
@max
Trennung ! Fragen von einem "bösen" Papa
Mal was ganz anderes...
Umgang mit Kindsvater