Geschrieben von harmony_ am 12.05.2005, 23:17 Uhr |
was gefunden...
Alleinentscheidungsrecht in Eil- und Not-Fällen
Bei Gefahr im Verzug (z.B. bei Unfällen, Blinddarmdurchbruch o.ä.) ist der betreuende Elternteil seit 1.7.1998 gemäß § 1687 Absatz 1 Satz 5 BGB nun ausdrücklich berechtigt, alle Rechtshandlungen allein vorzunehmen, die zum Kindeswohl notwendig sind, wovon allerdings der andere Elternteil unverzüglich (d.h. gemäß § 121 Absatz 1 BGB: "ohne schuldhaftes Zögern") unterrichtet werden muss.
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_585.html
Also keine Extra-Vollmacht ausstellen?
Gruss, harmony
Re: was gefunden...
Antwort von harmony_ am 12.05.2005, 23:20 Uhr
Nee, doch nicht, gilt wohl fuer Eltern, die zwar Sorgerecht gemeinsam haben, bei denen aber der eine die "Alltagssorge" hat...
Sorry fuer meine wirren Postings, suche gerade eilig nach Klarheit!!!
Re: was gefunden...
Antwort von RainerM am 13.05.2005, 8:04 Uhr
Hi harmony,
es ist schon so, dass der andere Elternteil Entscheidungen treffen darf, wenn das Kind bei ihm ist.
Besonders bei plötzlichen erkrankungen oder Verletzungen darf er die Erstversorgung veranlassen etc
Das Tehma sollte nicht zu hoch gehandelt werden, denn sowas dürften Lehrer etc ja auch.
Nur bei Sachen, die die Zukunft bestimmen, sieht es anders aus.
Aber wegen eine Grippe zum Doc etc, das ist kein Problem
cu
Einfach aus dem Staub gemacht (leider seeehr lang!)
Ich habs ja immer gewusst: Wenn´s knifflig wird, sind Söhne besser
Weiß nicht ob ich hier richtig bin brauche hilfe
@balea: Bin total anderer Ansicht! :-)
Ich habs getan :-(
@max
Trennung ! Fragen von einem "bösen" Papa
Mal was ganz anderes...
Umgang mit Kindsvater