Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von geiz_ist_geil am 07.11.2005, 21:30 Uhr

Was an finanzieller Unterstützung zu erwarten?

Hallo,

wenn deine schwester kein eigenes Einkommen hat, sollte sie sich schnellstens an das für euch zuständige Amt zwecks ALG II (HARTZ IV) wenden, bei uns nennt sich das ARGE (Arbeitsgemeinschaft für Grundsicherung). Dort kann Sie Ihr Anliegen erklären, bekommt dann auch gleich die Informationen zwecks Wohnung, also Höchstmiete, Umzugshilfe, Wohnungsausstattung usw.

Eine Wohnung als Alleinerziehende Mutter zu finden, fand ich hier gar nicht so schwer, eher eine Wohnung die laut Amt als angemessen gesehen wird. Das kommt aber sicher auch drauf an, ob man eher ländlich, Kleinstadt oder Großstadt lebt.

Außerdem wird Ihr Mann Unterhalt für Sie und die Kinder zahlen müssen, vorrausgesetzt er kann das, ansonsten sollte sie sich auch dafür so früh wie möglich an das örtliche Jugendamt wenden um einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen, bei uns haben die eine Bearbeitungszeit von 8-12 Wochen, vorraus gesetzt die Unterlagen werden dann auch gleich vom Kindesvater ausgefüllt und zurück geschickt, sonst gehen da erstmal ein paar Erinnerungsschreiben vom Jugenamt raus, bis es letztendlich zu einer Klage kommt.

Vielleicht sollte deine Schwester einfach mal eine Beratungsstelle aufsuchen, da kann man ihr noch besser helfen, eventuell Anträge mit ausfüllen und auch bei der Wohnungssuche behilflich sein. Sowas gibt es meist von der Arbeiter Wohlfahrt, Caritas, Pro Familia oder ähnliches.

 
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