Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 26.04.2005, 7:55 Uhr

Warum?!

Hi,
das ist eine ziemlich ungewöhnliche Geschichte.... von daher würde mich schon interessieren, wie er die Weigerung begründet.

-Verweigert er das bei einer bestimmten Einrichtung (zB kirchlicher KiGa), oder verweigert er die Zustimmung für einen Krippenplatz generell?

Ansonsten wäre er dir wenigstens bis zum 3. Geburtstag des Kindes zu Unterhalt verpflichtet, insofern er leistungsfähig ist.
Vielleicht solltest du das zur Sprache bringen, damit er seine Weigerung überdenkt (insofern er keine besonderen Gründe dafür hat).

Gruss
Rainer, dessen Sohn seit dem 12. Lebensmonat in die KiTa geht

 
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