Geschrieben von fusel am 03.07.2003, 19:35 Uhr |
Wann was beantragen
Hi,
am besten du rufst bei deinem zuständigen SA an und fragst einfach nach. Die vergeben auch oft Termine, ganz praktisch wenn man niemanden hat der auf den Winzling aufpaßt, damit man nicht warten muß. Dann weißt du auch gleich was du an Unterlagen mitbringen mußt.
Ansonsten: wenn ihr zum JA geht wegen der Anerkennung, frag auch mal nach das der Vater eine Erklärung unterschreibt das er Unterhalt zahlen will. Wir haben damals nur die Anerkennung beim Standesamt nach der Entbindung gemacht und jetzt fusseln JA und Gerichte wegen dem Unterhaltstitel. Rauswinden kann der Unterhaltspflichtige sich so oder so nicht, aber wenn man diese Erklärung gleich hat, spart man sich die Zeit für den Titel. Weiß jetzt allerdings nicht genau wie die Erklärung heißt (o:
Grüße
fusel
- Wann was beantragen - Silly1204 03.07.03, 14:36
- Re: Wann was beantragen - fusel 03.07.03, 19:35
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