Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Sternenschnuppe am 12.09.2013, 17:08 Uhr

Wann hat ein Kind das 6. Lebensjahr beendet ?

Hallo

Ich streite mich gerade etwas mit dem Amt wegen dem Ermäßigungsantrag für die Betreuung.
Bekommen für eine meiner Bonustöchter noch keinen Unterhalt, und es ist ein wenig knapp derzeit.

Das Amt behauptet unter anderen Fehlern, dass das 6. Lebensjahr erst beendet ist wenn das Kind 7 ist.
Ich meine aber mit dem 6. Geburtstag, sonst hätte es von 0-1 ja nicht existiert *grübel*

Der Herr vom Amt will mir nicht so recht glauben.
Es ist bereits die Widerspruchsstelle.

Was meint ihr, oder wer weiß einen Link der nicht angezweifelt wird ?
Ich finde nur Forenbeiträge.

Danke

 
24 Antworten:

Re: Wann hat ein Kind das 6. Lebensjahr beendet ?

Antwort von viersindwir am 12.09.2013, 17:16 Uhr

Zum 7. Geburtstag ist das 6. Lebensjahr beendet.
Würde ich so sehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

mit dem 6. geburtstag

Antwort von mama.frosch am 12.09.2013, 17:16 Uhr

das erste lebensjahr ist von 0-1jahr
das zweite von 1-2
dritte 2-3
vierte 3-4
fünfte 4-5
sechste 5-6

so wie zb. das 21. jahrhundert das von 2000 bis 2099 ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

link

Antwort von mama.frosch am 12.09.2013, 17:17 Uhr

http://www.kvb.de/ebm/fachgruppe/HTML/Themen/Ohne_Quartalsbezug/b_oQB_v_vollendetes_Lebensjahr.html

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke, wieder was gelernt. mama.frosch

Antwort von viersindwir am 12.09.2013, 17:19 Uhr

hab es im I-net nicht so schnell gefunden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Dankeschön :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 12.09.2013, 17:23 Uhr

Hab ihm auch gesagt dass der von 0-1 reichlich anwendend war, vor allem Nachts

Na, mal sehen.

Es ändert sich dann nämlich von 30% auf 45% Ermäßigung, was bei 3 betreuten Kindern schon was ausmacht.

Kann man denn Widerspruch gegen den Widerspruchsbescheid einreichen, weiß das jemand ?
Danke für Eure Hilfe

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Dankeschön :-)

Antwort von mama.frosch am 12.09.2013, 17:29 Uhr

meines wissens nach müsste dann innerhalb von 4 wochen klage beim sozialgericht erhoben werden; frag doch mal bei frau bader nach.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Dankeschön :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 12.09.2013, 17:31 Uhr

Ich hätte gerne ein langweiliges Leben ......
Nächstes Mal :-)

Ja, mache ich dann , danke.
Vielleicht fragt er mal jemanden der sich auskennt , noch ist der Bescheid nicht da.
Habe vorhin mit dem Herren telefoniert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Dankeschön :-)

Antwort von mama.frosch am 12.09.2013, 17:36 Uhr

langweilig klingt dein leben wirklich nicht ;-)
aber sehr schön!

ich hab eure geschichte schon lang mitgelesen und bin sehr berührt davon. irgendwie haben die beiden mädels in eurem herzen und eurer inneren planung immer dazugehört; das müssen sie wohl gespürt haben und konnten so ihren weg zu euch finden...

das wort "bonuskind" finde ich übrigens sehr schön. ich hab es als "bonusmutter" modifiziert für meine stiefmutter übernommen, klingt bedeutend besser :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Dankeschön :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 12.09.2013, 17:40 Uhr

Jetzt werde ich rot, danke.
Ja, irgendwie waren sie immer da, aber ich denke das liegt vor allem auch daran, dass ja auch ich ein Kind mitbrachte in die Beziehung.
Ich war immer sehr dankbar wie er ihn als seines annahm, nie Unterschiede zum gemeinsamen Kind machte und auch rechtlich sein Vater werden wollte.

Von daher: Ein anderes Handeln jetzt ist für mich undenkbar :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wann hat ein Kind das 6. Lebensjahr beendet ?

Antwort von Leena am 12.09.2013, 18:00 Uhr

§ 187 Abs. 2 S. 2 BGB...

Ansonsten - man vollendet sein Lebensjahr jeweils an seinem Geburtstag um 0.00 Uhr. Ist allerdings nur selten relevant, z.B. wenn jemand am 01.01. Geburtstag hat - der vollendet sein Lebensjahr jeweils am 01.01. um 0.00 Uhr und nicht am 31.12. um 24.00 Uhr, und somit erst mit Beginn Neujahr, nicht mit Ablauf Sylvester. Nennt sich, wenn ich mich dunkel an Studienzeiten erinnere, "juristische Sekunde", und hat gelegentlich Auswirkungen.

Der Herr von der Widerspruchsstelle vom Amt sollte sich mal an seine eigene Ausbildung erinnern.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wann hat ein Kind das 6. Lebensjahr beendet ?

Antwort von Sternenschnuppe am 12.09.2013, 18:15 Uhr

Danke Leena

Ich denke das maile ich ihm mal ( stehen in Mailkontakt )
Oder ist das frech wenn ich das maile ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wann hat ein Kind das 6. Lebensjahr beendet ?

Antwort von mama.frosch am 12.09.2013, 18:27 Uhr

find ich nicht.
wenn du vors sozialgericht gehst und er sich dann blamiert weil er nicht weiß wie ein "vollendetes lebensjahr" sich definiert ists für ihn ja auch nciht sehr angenehm. er sollte dir also eher dankbar sein :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wann hat ein Kind das 6. Lebensjahr beendet ?

Antwort von Leena am 12.09.2013, 18:32 Uhr

Na ja, kommt sicher darauf an, WIE Du es mailst.

Wenn Du (so, wie ich es hier geschrieben habe) mehr oder weniger darüber dozierst, und dann noch anfügst, er solle sich doch bitte an seine Ausbildung erinnern - dann wäre das erstens frech und käme zweitens bestimmt minder gut an. ;-)

Andererseits - wenn Du schüchtern anfragst, Du hättest es so verstanden, dass sich die Fristberechnung nach § 187 Abs. 2 S. 2 BGB richten würde und dann müsste das 6. Lebensjahr doch am 6. Geburtstag morgens vollendet sein, oder..? - dann fände ich das nicht frech.

(Wobei es so oder so peinlich für den Sachbearbeiter ist, so daneben liegen sollte er bei seiner Fristberechnung wirklich nicht, und erst recht nicht, wenn er für die Widersprüche zuständig ist.)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich zitiere mal aus seiner Mail :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 12.09.2013, 18:46 Uhr

"Bezüglich der Regelbedarfsstufe:

Hier stimmt die Angabe, da die Stufe 6 bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres gilt. Ihr Kind wird das 6. Lebensjahr am 7. Geburtstag vollendet haben. (Kaum zu glauben, aber wahr). "

Das in Klammern hat er wirklich so geschrieben !!!

Ich schlafe da noch eine Nacht drüber, aber es juckt mir sehr in den Fingern.
Natürlich sehr freundlich :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich zitiere mal aus seiner Mail :-)

Antwort von bleibcoolMama am 12.09.2013, 18:49 Uhr

Hallo,

nach so einer Mail würde ich dann auch nicht mehr ganz so respektvoll sein und im gleichen Ton antworten.

Liebe Grüße,
bcMama

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich zitiere mal aus seiner Mail :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 12.09.2013, 18:53 Uhr

Also insgesamt ist der schon ganz nett.
Immerhin sind wir schon auf 30% Ermäßigung , vorher war es eine Ablehnung.

Verprellen mag ich mir den nicht.

Als die Ablehnung kam und die Erkenntniss, dass wir dann 700€ Betreuung zahlen sollen ohne Essen, da bin ich weinend hier gesessen und habe die Berechnung studiert, Recherchiert und da direkt hingemailt.
Er hat sich meiner gleich angenommen.
Das finde ich schon super.

Bisher geht es per Mail, der Widerspruch ansich wird aber von denen bearbeitet dann.
Er hat auch den SB hier vor Ort angerufen, der das bearbeitet hat ( seit 100 Jahren Beamter )

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich zitiere mal aus seiner Mail :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 12.09.2013, 18:56 Uhr

Beziehungsweise ein Telefonat heute, da versuchte ich ihm das mit dem Alter zu erklären, aber er sieht das anders.
Daher meine Frage hier :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich zitiere mal aus seiner Mail :-)

Antwort von Pamo am 12.09.2013, 19:00 Uhr

Ich würde in etwa so antworten:

"Hallo Herr SB,
ich habe da gerade ein wenig gegraben und bin über § 187 Abs. 2 S. 2 BGB gestolpert. Dort wird definiert, dass das 6. Lebensjahr am 6. Geburtstag vollendet wird. Wenn ich so darüber nachdenke, scheint das auch sehr logisch zu sein:
0-12 Monate - 1. Lebensjahr
1-2 Jahre - 2. Lebensjahr
2-3 Jahre - 3. Lebensjahr
3-4 Jahre - 4. Lebensjahr
4-5 Jahre - 5. Lebensjahr
5-6 Jahre - 6. Lebensjahr
6-7. Jahre - 7. Lebensjahr
Meinen Sie, jetzt haben wir es zusammen rausgefunden?

Freundliche Grüße
Sternenschnuppe

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich zitiere mal aus seiner Mail :-)

Antwort von mama.frosch am 12.09.2013, 19:02 Uhr

http://www.bda.de/aktuelles/Alterseinstufung-nach-EBM_081206.pdf

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich zitiere mal aus seiner Mail :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 12.09.2013, 19:03 Uhr

Hihi, danke Pamo.

Ich melde mich morgen nocheinmal dazu, dann entscheide ich ob ich maile.
Jetzt geht es zum Elternabend im Kindergarten, wehe es gibt da keine Häppchen für den Preis.

Dass wir August und September bereits voll zahlen mussten versteht sich von selbst, oder ?

Das ganze zieht sich schon etwas, weil die Dame der Bescheide 3 Wochen vor neuem Jahr Urlaub hatte, der Herr der Ermäßigungen seine 3 Wochen direkt nach den Ferien.

Timing könnte nicht schlechter sein *grummel*

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich zitiere mal aus seiner Mail :-)

Antwort von mama.frosch am 12.09.2013, 19:03 Uhr

dann bitte um quellennachweis für seine interpretation (sonst könnte ja jeder irgendwas behaupten und das soll dann rechtskräftig sein?)
halt in freundlich ;-) ; kann ich grad nicht hab hunger und schlechte laune...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich zitiere mal aus seiner Mail :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 12.09.2013, 19:05 Uhr

Der Link ist genial, DANKE !!!

So, und weg....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich zitiere mal aus seiner Mail :-)

Antwort von Leena am 12.09.2013, 19:05 Uhr

Das hat er allen Ernstes so geschrieben???
Großer Gott. Ich kenne da auch so Kollegen, die ähnliche Klöpper raushauen - und ich bekomme jedes Mal Zustande.

Bei der Mail würde mich verschiedenes jucken - und direkt (und ohne Nacht) zurück mailen, er solle doch mal bitte in § 187 Abs. 2 S. 2 BGB nachlesen und seine Fristberechnung doch bitte noch einmal überprüfen und nachrechnen. Geht gar nicht (seine Mail, meine ich - und seine Rechtsanwendung).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wann hat ein Kind das 6. Lebensjahr beendet ?

Antwort von glückskinder am 12.09.2013, 20:26 Uhr

Wenn es sechs ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Umgang beendet

Hallo ihr Lieben, erst mal wollte ich "Danke" sagen. Ihr bringt mich immer wieder auf den Boden der Tatsachen zurück und eure Erfahrungen helfen mir sehr. Also es war eine Katastrophe. Der Herr wollte die ganz Kleine nach 5 Minuten wieder abgeben. Dann wollte er, dass ich ...

von Starlet82 12.06.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Beendet

Jungenfreundschaft vom Sohn von einer Mutter beendet - wie reagieren?

Mein Sohn ist im Moment in einer besonderen Phase und ist zurzeit manchmal etwas außer Rand und Band, was dazu führt, wenn er übermüdet ist, dass er so aufdreht, dass man ihn nicht wieder runter bekommt und er dann übermäßig wild und laut wird. Es ist eine Phase und ich weiß ...

von Sonnenmond 15.02.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Beendet

Das Vorstellungsgespräch war nach 20 Minuten beendet....

mit einem Arbeitsvertrag mit Beginn am 5.10.2011 um 8.00 Uhr

von bikermouse66 12.09.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Beendet

Wer hat öfter eine Beziehung beendet? (Mann o. Frau)

Moinmoin, mir kam just der Gedanke, dass ich in meinem Leben, das durchschnittlich auf die Hälfte eines Menschenlebens zugeht, immer meine Männer verlassen habe. Ich kann mich an keinen erinnern, der mir zuerst Goodbye gewunken hat. Dabei kann man nicht sagen, dass es ...

von shortie 23.12.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Beendet

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.