Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Luca Miguel am 11.10.2005, 9:24 Uhr

Wann fängt denn nun der Erziehungsurlaub an??

Mein Arbeitgeber sagt am Tag der Geburt. Die Erziehungsgeldstelle sagt nach der Mutterschutzfrist...
Na wann denn nun? Ich glaub ja auch, das acht Wochen nach der Geburt richtig ist. Die Erziehungsgeldstelle wird wohl kaum jeden Antrag falsch bearbeiten... Aber wo kann ich es schwarz auf weiß lesen und meinem Arbeitgeber vorlegen?

 
6 Antworten:

Re: Wann fängt denn nun der Erziehungsurlaub an??

Antwort von max am 11.10.2005, 9:41 Uhr

In Ö ist es so: 8 Wo. vor Geburt bis 8 Wo. nach Geburt bist du in Mutterschutz. Danach fängt Erziehungsurlaub an. Der endet allerdings am 2. Geb. des Kindes.

Allerdings bekommt man ja von der KK einen Bescheid von wann bis wann man Erziehungsgeld bekommt. Das vorlegen.

lg max

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Re: Wann fängt denn nun der Erziehungsurlaub an??

Antwort von Peli75 am 11.10.2005, 9:55 Uhr

Der Erziehungsurlaub fängt nach den 8 Wochen Mutterschutz an und endet je nachdem wie du es möchtest spätestens am Ende des 2. Lebensjahres.

LG

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Nee....

Antwort von ursel66 am 11.10.2005, 11:41 Uhr

Der Erziehungsurlaub beginnt am Tag der Geburt. Wenn man nicht arbeitet, hat man auch Erziehungsurlaub....
Lediglich das Mutterschaftsgeld wird mit eingerechnet, so dass das Erziehungsgeld erst nach der MuSchu anfängt.
Deshalb endet der Erziehungsurlaub auch einen Tag vor dem 3. Geburtstag. So müsste man am 3. Geburtstag bereits arbeiten!
Viele Grüße
Ursel

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Re: Nee....FALSCH!!

Antwort von Peli75 am 11.10.2005, 12:44 Uhr

Ein Anspruch auf Erziehungsurlaub besteht nicht, solange

die Mutter als Wöchnerin bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten von zwölf Wochen oder durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes länger, nicht beschäftigt werden darf,
der mit dem Arbeitnehmer in einem Haushalt lebende andere Elternteil nicht erwerbstätig ist, es sei denn, dieser ist arbeitslos oder befindet sich in Ausbildung, oder
der andere Elternteil Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt,
es sei denn, die Betreuung und Erziehung des Kindes kann nicht sichergestellt werden. Satz 1 Nr.1 gilt nicht, wenn ein Kind in Adoptionspflege genommen ist oder wegen eines anderen Kindes Erziehungsurlaub in Anspruch genommen wird.

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Re: Ja ... aber

Antwort von ursel66 am 11.10.2005, 14:35 Uhr

Ich musste am 3. Geburtstag arbeiten!
Der Erziehungsurlaub beginnt (da das Gesetz einen dreijährigen EZU ermöglicht), mit der Geburt!
Sonst hätte jeder den Anspruch von MuSchu noch anzuhängen.. Laut Erziehungsgeldstelle endet der dreijährige EZU am 3. Geburtstag, es sei denn, man verkürzt beliebig.
Welches Gesetz gilt denn???
Viele Grüße
Ursel

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Re: Ja ... aber

Antwort von berita am 11.10.2005, 18:44 Uhr

Mein Stand ist der, dass Elternzeit mit der Geburt beginnt, maximal drei Jahre dauert und dann am Tag vor dem 3. Geburstag endet (ausser man beantragt eine Verschiebung des dritten Jahres auf spaeter). Auch das Erziehungsgeld wird ab der Geburt bezahlt, bei vielen bleibt aber nichts uebrig, da das Mutterschaftsgeld angerechnet wird.

LG
Berit

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