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Geschrieben von Suka73 am 15.06.2005, 22:31 Uhr

WOW Post vom Jugendamt

Drinnen war eine Kopie eines Schreibens an den KV, dass ja die Düsseldorfer Tabelle geändert wurde und er jetzt mehr Unterhalt zu zahlen hat und zwar

SIEBEN Euro mehr...

Na, wenn das nix ist...

Wieviel sinds bei Euch?

LG Sue

 
15 Antworten:

Re: WOW Post vom Jugendamt

Antwort von cara gaia am 15.06.2005, 22:51 Uhr

Ich habe es ungefär ausgerechnet durch eine Tabelle die hier im Forum von jemanden gepostet wurde.

Ich kam auf den selben Betrag.
Da ich dieses wieder vor Gericht klären müsste, werde ich es eben lassen.
7€ ist auch viel Geld aber er würde mir wieder Stress machen und dazu habe ich momentan keine Lust. Beim letzten Mal ging es gerichtlich fast 1Jahr bis er dann dazu verurteilt wurden den Unterhalt zu zahlen. Er wollte weniger zahlen als er konnte.Es stellte sich sogar heraus, dass er schon lange mehr zahlen hätte können und so musste er noch alles zurückzahlen.

Vielleicht schreibt mich mein Anwalt dieses Mal auch an.
Bin gespannt was kommt.

Wünsche gute Nacht.

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Re: WOW Post vom Jugendamt

Antwort von Suka73 am 15.06.2005, 23:18 Uhr

Also bei mir kam das von ganz allein, ohne dass ich was machen mußte - wahrscheinlich wie bei Euch gibts über den Unterhalt ein gerichtliches (vollstreckbaren) Urteil, das Jugendamt ist allerdings in unserem Fall damals vor Gericht gezogen, da ich damals die Beistandschaft für Simon beantragt hatte - dann regeln die das alles. Eigentlich müßte es bei Dir ähnlich laufen, oder?

LGSue

Ähm oder sinds überall nur 7 Euro mehr????

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Re: WOW Post vom Jugendamt

Antwort von tanja08 am 16.06.2005, 7:06 Uhr

Bei unserer derzeitigen Verhandlung ist die Richterin so vorrausschauend, das sie den Unterhalt gleich in % festlegen wird, dann muss man nicht jedesmal klagen wenn die Tabelle geaendert wird :)

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Re: WOW Post vom Jugendamt

Antwort von vallie am 16.06.2005, 7:32 Uhr

hallo sue,
bei mir sind es 8 € ( oder rainer ???zweite stufe ???), ich habe seit 1996 einen titel, die beistandschaft aber schon vor 7 jahren abgegeben, ich muss ihn selber anschreiben...
das werde ich auch tun, denn 8€ sind 8€ (wie scharfsinnig in aller früh !! :-))), auch auf die gefahr hin wieder eine beschimpfungswelle über mich ergehen zu lassen...is mir wurscht !!!

@tanja, hab das auch in %, man muss ihn aber trotzdem jedesmal anschreiben, egal wer, und wenn er dann nicht zahlt, wird geklagt. die tabelle wird ca. alle 2 jahre geändert. dazu kommen die altersstufen, an die du auch erst mal "erinnern" mußt !!!

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Re: WOW Post vom Jugendamt

Antwort von tanja08 am 16.06.2005, 7:43 Uhr

@vallie

aber ich muss dann nicht immer wieder und jedesmal ein neues verfahren machen weil es per % laeuft und das alles dann ja auch so tituliert wird oder nicht?
so hats mir zumindest mein Anwalt erklaert das wir dann nicht immer wieder vor Gericht muessen.
Er sagte, die % werden tituliert und wenn sich die Tabelle aendert haben wir auch gleich den neuen Unterhaltsbetrag.
Wir stehen ja gerade vor Gericht weil die Berechnung noch aus Ende ´00 ist und mein Ex es garnicht einsieht, da nach irgendeiner Tabelle zu zahlen :)

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Re: WOW Post vom Jugendamt

Antwort von vallie am 16.06.2005, 7:52 Uhr

ja, aber was nützt es dir, wenn er nicht zahlt ????
vielleicht kann man dann gleich pfänden, das weiß ich nicht, aber ich denke, das geht nicht ohne vorherige "formalitäten"??

der kv hat die ersten 6 jahre für meine tochter 309 DM gezahlt, da waren bestimmt einige erhöhungen dabei, wegen denen ich ihn nicht angeschrieben hab, weil ich nichts mit ihm zu tun haben wollte...freiwillig hat er nicht gezahlt und da hatte ich die beistandschaft noch...

vor gericht musste ich bis dato noch nicht, bei uns hat die androhung der gehaltspfändung gereicht....

viel erfolg und gute nerven...

lg
vallie

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Re: WOW Post vom Jugendamt

Antwort von tanja08 am 16.06.2005, 8:22 Uhr

och das geht bei uns seit meinem Auszug Ende ´99 schon so, mal zahlt er, dann wieder nicht. Dann beantrage ich Unterhaltsvorschuss, dann ruft er da an "ich zahle jetzt", dann kommt wieder was und dann wieder nicht :)
Das laeuft alles nur noch per Lohnpfaendung, ist auch nicht die erste, ich lasse mich nur nicht mehr auf das Spiel ein "ich zahle jetzt freiwillig", ich ziehe die Pfaendung zurueck und in ein paar Monaten kann ich zusehen wie ich klar komme.
Letztes Jahr hat er sogar seinen Selbstbehalt erhoehen lassen weil er angegeben hat das er KU zahlt(da lief eine Pfaendung wegen nachehelicher Rueckstaende ueber 12000 Euro) ein paar Wochen spaeter hat er die Zahlungen dann endgueltig eingestellt, seitdem wird gepfaendet.
Derzeit zweifelt er mal wieder die Vaterschaft an *lach*, der Grosse ist 11 und der Kleine 5.

Liebe Gruesse
Tanja

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Re: WOW Post vom Jugendamt

Antwort von vallie am 16.06.2005, 8:31 Uhr

dann lass doch einen vaterschaftstest per gerichtsbeschluss machen, bei zwei kindern und gerichts-und anwaltskosten kostet das sicher mind. schlappe 5000€ !!!

na da kann ich ja noch froh sein, bei mir läuft es seit 1996 mit den talern ohne murren, bis auf die erhöhungen, die aber dann auch gezahlt werden...meine tochter ist 10, wir wissen ja wohl beide, was so ein teenie kostet...:-(((
ich bin nur froh, dass er arbeit hat, aber er dürfte nun seit 21 jahren in der gleichen firma sein, da müßte schon was großes passieren...

lg

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Re: WOW Post vom Jugendamt

Antwort von cara gaia am 16.06.2005, 13:39 Uhr

Ich habe ein gerichtliches Urteil, das ihn dazu verdonnert hat zu zahlen. Freiwillig hätte er die letzte Änderung nicht gezahlt.

Ich muss mich mal beim Anwalt schlau machen. Momentan ist er ganz friedlich, ich befürchte nur wenn ich jetz wegen der Änderung nachfragen lasse, geht die ganze Prozedur wieder los. :-(

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Re: WOW Post vom Jugendamt

Antwort von hekse am 16.06.2005, 21:27 Uhr

mal eine generelle frage:
gilt die erhöhung für alle? und wird man da vom jugendamt informiert?
weil ich habe auch alles über das jugendamt für meine tochter laufen (wollte mich mit dem vater nicht rumschlagen) und habe bis heute noch keinen brief vom jugendamt bekommen über die erhöhung!!!
und ich denk mal 7€ ist schon eine menge

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Gilt die Änderung nur in Berlin oder überall

Antwort von SüßeMaus am 16.06.2005, 22:25 Uhr

blicke per Google nicht durch

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Re: Link zur Düsseldorfer Tabelle

Antwort von tanja08 am 17.06.2005, 7:40 Uhr

Was "blickst" Du denn da bei google nicht?
Der Link geht zur Tabelle, die Aenderung gilt fuer alle

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

Liebe Gruesse
Tanja

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Re: Berliner tabelle gilt dann wohl nur fuer Berlin

Antwort von Tanja08 am 17.06.2005, 7:44 Uhr

Die Berliner Tabelle ist nur anzuwenden, wenn sowohl der Unterhaltsgläubiger als auch der Unterhaltsschuldner in Berlin wohnen.

So stehts im Text der Berliner Tabelle :)

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Re: Gilt die Änderung nur in Berlin oder überall

Antwort von RainerM am 17.06.2005, 9:07 Uhr

Hi,
die Berliner Tabelle findet in der Regel in den neuen Bundesländern und Ostberlin ihre Anwendung, ncht im ehem. Westberlin und den sogen. alten Bundesländern.

wichtig ist, ob sich das zuständige Oberlandesgericht auf diese Tabelle in den Unterhaltsleitlinien beruft.

Die Berliner Tabelle unterscheidet sich von der Düsseldorfer eigentlich nur dadurch, dass es noch niedrigere Einkommensstufen gibt und die 135% anders angesetzt sind.

Beide Tabellen sind nur "Richtschnuren", sie haben keine Gesetzeskraft.

Gruss

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Danke tanja o4

Antwort von SüßeMaus am 17.06.2005, 14:02 Uhr

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