Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von MelB am 12.09.2005, 6:56 Uhr

WIr ziehen zusammen.

Glückwunsch erstmal! :-)
Ich weiß ja nicht, welche Leistungen du bekommst, aber du wirst nicht mehr als alleinerziehend gelten. Heißt: Steuerklasse 2 fällt weg und bei Hartz4 wird sein Einkommen so weit ich weiß auch angerechnet.
Unterhalt fürs Kind und Kindergeld bekommst du auf jeden Fall weiter, Unterhalt für dich nur unter bestimmten Umständen.
Unterhaltsvorschuss bekommst du so lange ihr nicht verheiratet seid.
Liebe Grüße,
Melanie

 
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