Geschrieben von MelB am 12.09.2005, 6:56 Uhr |
WIr ziehen zusammen.
Glückwunsch erstmal! :-)
Ich weiß ja nicht, welche Leistungen du bekommst, aber du wirst nicht mehr als alleinerziehend gelten. Heißt: Steuerklasse 2 fällt weg und bei Hartz4 wird sein Einkommen so weit ich weiß auch angerechnet.
Unterhalt fürs Kind und Kindergeld bekommst du auf jeden Fall weiter, Unterhalt für dich nur unter bestimmten Umständen.
Unterhaltsvorschuss bekommst du so lange ihr nicht verheiratet seid.
Liebe Grüße,
Melanie
- WIr ziehen zusammen. - kirsche30 11.09.05, 22:40
- Re: WIr ziehen zusammen. - MelB 12.09.05, 6:56
- Re: WIr ziehen zusammen. - kirsche30 12.09.05, 10:53
- Re: WIr ziehen zusammen. - Peli75 12.09.05, 14:58
- Re: WIr ziehen zusammen. - MelB 12.09.05, 17:03
- Re: WIr ziehen zusammen. - kirsche30 12.09.05, 10:53
- Re: WIr ziehen zusammen. - MelB 12.09.05, 6:56
Wegem befreundetem Ehepaar heule ich immer wieder :o((
Erst mal danke für alle die bein 1. Posting geantwortet haben - und gleich ne neue frage
Was ist eigendlich los?
@Yola+Ralph wg.Trier Treffen-Seid ihr gut zuhause angekommen?
Mal eben vorstellen und Hilfe Hartz4
Nachtrag zu alleinerziehend ...
Alleinerziehend nicht immer leicht
Trennung - wie ist das mit der Steuerklasse???