Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kirsche30 am 29.03.2003, 23:34 Uhr

Vorteile 'Gemeinsames Sorgerecht'

hallo liebe Alleinerziehenden, wenn man das alleinige Sorgerecht für sein Kind hat, dann muss man das andere Elternteil nicht fragen, wenn man z.B. mit dem Kind umzieht usw. Was hat das gemeinsame Sorgerecht für Vorteile? lg, kirsche

 
16 Antworten:

nüchtern gesehen????....geteiltes Leid ist halbes leid! ;o)) (o.T.)

Antwort von sterntaler am 29.03.2003, 23:53 Uhr

.

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Re: Vorteile 'Gemeinsames Sorgerecht'

Antwort von caromama20 am 30.03.2003, 13:19 Uhr

im prinzip hat das gemeinsame sorgerecht nur nachteile wenn man getrennt ist, zumindest ist es meine erfahrung, ich bin ae und habe das gemeinsame sorgerecht und ich muß meinen ex immerzufragen wenn ich zb was beantragen muß was den kleinen betrifft, ich brauch zumindest seine unterschrift. wegen umziehen brauchst du net fragen.
also ich würd jedem raten, net das gemeinsame sorgerecht zumachen.aber wie gesagt ist nur meine erfahrung

lg caro

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Gemeinsames Sorgerecht=Gemeinsame Verantwortung

Antwort von Rob am 30.03.2003, 14:09 Uhr

Hallo ihr Lieben!
das gemeinsame Sorgerecht ist meiner Meinung nach erst einmal eine gemeinsame Verantwortung. Und die hat viele Vorteile. Die Verantwortung lastet nicht nur auf ein Paar Schultern. Entscheidungen des alltags sind vom Sorgerecht ohnehin nicht betroffen, sondern nur Solche, die in Leben des Kindes Richtungsweisend sind. Das Kind bleibt ja nicht klein, es geht irgendwann zur Schule, brauch vielleicht Nachhilfeunterricht. Noch später steht ein Schulwechsel und damit eine beileibe nicht immer einfache Entscheidung an. Auch die Frage, ob eine Operation in einem bestimmten Fall sinnvoll ist oder auch nicht, lässt sich immer besser durch zwei Eltern als durch ein Elternteil entscheiden.
Spätestens wenn der Nachwuchs Gefahr läuft ernsthaft in Schwierigkeiten zu geraten, kann das vermeintlich 'bequemere' alleinige Sorgerecht zum Bumerang werden.

Wenn der nicht verheiratete Vater des Kindes sine Verantwortung nachkommt, gibt es in meinen Augen keinen vernünftigen Grund das gemeinsame Sorgerecht nicht zu wählen.

Gruß, Rob
(alleinerziehender Papa, bei GS)

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Unsichtbares

Antwort von Richie am 30.03.2003, 18:37 Uhr

Hallo kirsche30,

es wurde schon viel räsoniert hier über
das gemeinsame/alleinige 'Sorgerecht'.
AEs sehen meist nur die Nachteile, weil
sie wegen allerlei 'fragen müssen', was
lästig ist gegenüber dem, einfach frei
entscheiden zu können, andererseits wird
sich auch oft beklagt, daß die Nicht-
Sorgeberechtigten sich 'nicht kümmerten'.
Gewiß wird gemeinsame elterliche Sorge auch oft von den Nicht-Betreuenden als
'Stör-Recht' mißbraucht, als Kompensation
für defizitäre Gefühle gegenüber den
Betreuenden, als Racheinstrument für
partnerschaftliche Niederlagen.
Der eigentliche, unsichtbae Nachteil
alleiniger elterlicher Sorge bei getrenntlebenden Eltern ist ihre wegweisende, vorurteilsbildende schleichende Wirkung, die einerseits
zu einem Verhalten führt, daß die Alleinsorgeberechtigten eben auch (fraglos) alleine bestimmen über grund-
legende das Kind betreffende Entscheidungen, die in ihrer Gesamtheit
eben auch eine Bestimmung über die Beteiligung und somit Motivation des an-
deren Elternteils mit sich bringt.
Dementsprechend findet beim 'sorglosen'
Elternteil eine (allmähliche) Distanzierung vom Kind statt hin zu einem
Gleichgewichtszustand zwischen wenig
frustrierbarer 'Geleichgültigkeit' und
frustrierbarer Engagiertheit. Die
Frustrationsempfindlichkeit ergibt sich
aus dem Zustand ungefragter Bedeutungs-
losigkeit und offizieller Ohnmacht =
Rechtlosigkeit, das Kind in wichtigen Dingen zu vertreten und be-teiligt zu sein.
Gerade die Sorgeverteilung bei unverheirateten Eltern, die nicht zusammenleben, birgt eine hohe Gefahr,
daß hier Eltern in sorgevolle und sorglose gespalten werden.
MfG Richard

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Nachtrag

Antwort von Richie am 30.03.2003, 19:05 Uhr

Hallo z'samm,

eins habe ich noch vergessen zu erwähnen:
Die Scheu vieler ue Mütter, die gemeinsame
elterliche Sorge mit de KV zu erklären
spiegelt ja gerade offensichtlich eine
Furcht vor dem Machtverlust wider, den die
KV ja schon mit Geburt des Kindes (und zuvor) er-leben in ihrer Ohnmacht.
MfG Richard

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Re: Nachtrag

Antwort von lucile am 30.03.2003, 22:52 Uhr

Richie, hilf mir mal auf die Sprünge. Lebst Du mit dem Kind zusammen? Wie sah Deine Beteiligung während der Partnerschaft aus? Warst Du der zu Hause erziehende Elternteil?

Das würde so manche aufkommende Frage evtl. schon gleich im Keim ersticken.

Grüsse
Heike

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Re: Nachnachtrag

Antwort von Richie am 30.03.2003, 23:54 Uhr

Hallo lucile,

ich weiß zwar nicht, was die Beantwortung
deiner Fragen inhaltlich argumentativ mit
meinem Statement zu tun hat, aber ich will dir
dieses Licht im Dunkel deiner Ahnungen nicht vorenthalten.
Ich lebe mit 2 meiner 3 Kinder zusammen.
Für die bei mir lebenden Kinder habe ich
seit 4 Jahren die gemeinsame elterliche
Sorge. Diese Kinder habe ich 3 Jahre
lang überwiegend betreut, den Rest ca. 50:50 mit der Mutter zusammen.
Ich habe meine Stelle bei der UNI aufge-
geben kurz bevor die Zwillinge geboren wurden.
Mein 3. Kind ist aus einem Seitensprung entstanden. Ich durfte es erstmals sehen
wie es 14 Monate alt war, dann sah ich es noch 5x in JA-Umgangsterminen alle 3 Monate. Als mein Ansinnen, meine Umgänge auszuweiten, von der Km abgelehnt wurde, habe ich nach Vorwarnung meinen Umgang mit diesem Kind eingestellt.
Was nun sagen dir diese Informationen zu
der Frage im Thread hier?
MfG Richie

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Irrtum

Antwort von RainerM am 31.03.2003, 8:19 Uhr

Also dass du bei alleinigem Sorgerecht nichts klären musst, wenn du umziehst, das ist ein Irrtum.

Du würdest dadurch evtl. empfindlich in die elternrechte des Vaters eingreifen (zB Umgangsrecht) und evtl. für die dadurch entstehenden Kosten mit aufkommen müssen.

Das ganze ist in Deutschland jedoch immer noch sehr verworren.

Ausserdem ist da immer noch das Kind und je nach Alter wird es dann reagieren... was auch zu nachhaltigen Problemen führen könnte.

Vorteile des gemeinsamen Sorgerechtes?

Das setzt voraus, dass beide Eltern miteiander reden und handeln können und nicht in´m Sumpf irgendwelcher harten Trennungskonflikte stecken geblieben sind.

-Dann hat das gemeinsame Sorgerecht erhebliche Vorteile, da das Kind erlebt, dass beide Elternteile sich für das Kind aktiv einsetzen.
Das wird zwar gerne vom Tisch gewischt, aber ich bin davon überzeugt, dass ein Kind/Jugendlicher das sehr wohl davon beeindruckt werden.

-Ausserdem bedeutet es für das Kind, dass es über die zeit seines Aufwachsens ein stabiles Umfeld hat.
Ein neuer Partner der Mutter ist nicht selten eine temporäre erscheinung im Lebend des Kindes.
Der Vater, so er sich seiner Verantwortung stellt, ist immer verfügbar und präsent im Leben des Kindes.

-Gemeinsam getroffene Entscheidungen sind für beide Seiten der Eltern transparent und haben darum mehr Bestand.

etc etc

Aber wie gesagt, für mich kommt es darauf an, dass sich die Lage zischen den eltern beruhigt hat, ansonsten eröffnet man nur ein weiteres Schlachtfeld.

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Re: Nachnachtrag

Antwort von lucile am 31.03.2003, 8:48 Uhr

*lach*
ok, damit haben sich meine Fragen in der Tat erledigt.
Du, wie auch einige andere, gehören zu einer löblichen Ausnahme, die derartigen Brass vermutlich auch gerechtfertigt haben dürfen.

Diese Argumentation hörte sich nach der Kategorie: Kinder haben, Mutter bemängeln, selbst HIntern nicht heben, an.

Mit der Dir vorhandenen Weitsicht möge das verständlich sein.

Einen schönen Tag für Dich
Heike

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re

Antwort von kirsche30 am 31.03.2003, 14:09 Uhr

hallo ihr lieben, danke für die antworten. ich habe mich für das alleinige sorgerecht entschieden, aus vielen gründen. Soviel ich verstanden habe, kann man das später ändern, wenn sich die situation mit dem KV irgendwie bessert. die betreuerin beim JA hat mir anhand meiner jetzigen situation auch das alleinige sorgerecht empfohlen. lg, kirsche.

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Klär mich auf

Antwort von Richie am 31.03.2003, 14:14 Uhr

Hallo lucile,

welchen Brass meinst du?
Sind meine Argumente/Betrachtungen irgend-
wo Ausdruck von 'Brass'?
Es sind m.E. allgemeingültige Erkenntnisse
von (Tiefen)Psychologie, die z.B. eindeutig
auch in anderen Lebensbereichen belegen,
daß Menschen an einer zu befördernden An-
gelegenheit nur kooperativ zusammenarbeiten, wenn sie 'gleichgestellt'
sind und mit Selbstachtung und Motivation
an die 'Sache' herangehen können.
Gerade aber bei Elternschaft soll das nicht gelten, und das ausgerechnet in
einer so gemeisamen, zweisamen Angelegen-
heit wie Kindern, Kindern, die in sich
schon gleichrangig, unauflöslich
b e i d e Eltern verkörpern.
Welche Argumentation meinst du denn
mit deinem Satz, beginnend mit "Diese
Argumentaion...''?
Gerade die Gegner gemeinsamer elterlicher Sorge bleiben stets Beweis und Widerlegung schuldig,
ob die sorglosen Väter deshalb kein
gemeinsames Sorgerecht haben sollen, weil
sie sich nicht sorgen, oder sich nicht
sorgen, weil sie keine gemeinsame Sorge
haben.
Es ist absurd und pervers, daß in einer
so gemeinsamen Angelegenheit wie Kindern
'plötzlich' bei Geburt diese Angelegenheit nicht mehr gemeinsam sein
soll vor dem Gesetz.
Wer weiß, beurteilt und bestimmt denn
im Vorhinein, ob ein Elternteil sein
'Sorgerecht' 'verdient' oder nicht?
MfG Richie

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Alles begann damit, dass eines Tages die Biene eine Blüte traf...

Antwort von RainerM am 31.03.2003, 15:10 Uhr

... danach hatte die Biene dicke Hosenbeine und flog davon zur nächsten Blüte....

An dieser Stelle breche ich jetzt in lautes Heulen aus, ...

T'schuldigung

;o)

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Humor ersetzt Sachlichkeit?

Antwort von Richie am 31.03.2003, 16:15 Uhr

Hallo Rainer,

das ist ja eigentlich der große Vorteil dieses Forums hier, daß oft mit Humor
Brücken gebaut, Zorn und Haß geglättet
werden; da pflichte ich dir bei :-)
Andererseits kann Humor m.E. kein
E r s a t z für sachliche Argumentation sein, noch ist elterliche Sorge eine
Frage der Fortpflanzung, sondern in ihrer
'aufklärerischen' Erörterung geistig
durchdringender Erhellungsabsicht allenfalls Gefolgschaft einer philosophischen Bewegung des 18. Jahrhunderts.

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Re: Klär mich auf

Antwort von lucile am 31.03.2003, 21:12 Uhr

*schmunzel* Rainers Ansatz hat irgendwie was.

Die Argumentation, die Du wählst, setzt voraus, dass eine Elternschaft eine wie auch immer geartete Basis hat. Das widerum setzt voraus, dass im Grunde des Herzens alle Eltern auch Eltern sein wollen.

Und wie immer im Leben, gibt es gutes und böses und solche und andere ... und es zeigt sich, es gibt die homogene Gesellschaft nicht. Es gibt immer Ausnahmen.

Mit Deiner Argumentation triffst Du immer auch die, die es sich anders gewünscht hätten und trotzdem froh sein müssen, dass sich auch per Gesetz noch das ein oder andere Regeln lässt. Es geht nunmal vor allem um das Wohl der Kinder. Der Mensch ist nicht nur gut, Richie!!

Mit anderen Worten, Deine Aussagen haben irgendwie etwas, dass mich an den Marxismus erinnert. Von der Idee bin ich im Ansatz auch begeistert.

Einen schönen Abend für Dich
Heike

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Re: Klär mich auf

Antwort von Richie am 01.04.2003, 8:03 Uhr

Hallo lucile,

ich denke, daß du zwei grundlegende Aspekte des 'Sorgerechts' vermischst:
1. den praktischen Mitwirkungsaspekt
2. den grundsätzlichen gleichstellenden
Elternaspekt
Einzelne substantielle Mitspracherechte
und Gefragt-Werden-Müssen - Punkte sind
m.E. nicht von besonderer Bedeutung, sondern ihre Summe, ihre Gesamtheit bedeuten 'Sorgerecht', ihre Summe macht
gleichberechtigte Elternschaft aus.
Die grundsätzliche Niedrigerstellung
ue Väter hat doch auch automatisch 1.
eine niedrigere elterliche mitverant-
wortliche Selbsteinschätzung dieser
Väter und 2. eine niedrigere Einschätzung
dieser Väter durch die Mütter zur Folge.
Das meine ich nicht unbedingt in jedem
Einzelfall, sondern meinetwegen bezogen
auf tausende von Fällen, also im Schnitt.
Dein Vergleich mit dem Marxismus
liegt in der Kategorie ganz daneben,
weil der Marxismus ökonomische Verhält-
nisse betrachtet.
Elterliche Sorge jedoch betrifft zuerst
tatsächliche Elternschaft, ob die nun jemand wahrnehmen will oder nicht.
Eine werdende Mutter, die nich Mutter werden will, treibt ab,
das kann ein werdender Vater sowieso nicht. Wenn er sich aber drücken will,
kann ihm ein 'Sorgerecht' immer noch
genommen werden. So aber wird er behandelt, als wolle er sich grundsätzlich drücken.
Es wird also prinzipiell mit dieser
Negativannahme z.Zt. operiert.
MfG Richie

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Re: Klär mich auf

Antwort von lucile am 01.04.2003, 8:43 Uhr

Richie
Mit dieser Haltung wirst Du nie aus dieser Falle rauskommen.
Ich habe bereits andernorts sehr lange über dieses Thema diskutiert und stelle immer wieder fest, dass ein Pochen auf ein sog. Recht Männern oft sehr nahe liegt, aber nichtsdestotrotz trotzdem oft genug einfach am Leben vorbei schlittert.

Du vergeltest gleiches mit gleichem. M.E. ist das der falsche Weg.

Eine gemeinsame Elternschaft kann nur dort funktionieren, wo Väter erkennen, dass bereits Mütter im gleichen Boot sitzen und sich darauf beschränken einzelne Fälle auch als solche zu sehen.

Ich versuche das für meinen Teil andersrum und tue mir einfach schwer immer wieder mit solchen "Parolen" konfrontiert zu werden. Sie suggerieren mir als Frau, dass ich als "Frau an sich" eine Vormachtstellung ausleben möchte. Aus welchen Gründen auch immer.
Damit gelingt es nicth Brücken zu schlagen, eher schon bereits gebaute Brückchen zu zerschlagen.

Und der Vergleich mit dem Marxismus, zum näher bringen des Gedankens "Idee" ist durchaus gerechtfertigt.

Grüsse
Heike

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