Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kleinerRubin am 01.07.2005, 13:18 Uhr

Vorsicht!

Also ich hab keine Ahnung was die Steuerklasse damit zu tun hat ob man eine WG gründet. Ich hab Steuerklasse 1 bzw. 2 und hab da rein nix ändern müssen.

Nach dem Auszug meines Ex war unsere Wohnung auch allein für mich nicht mehr finanzierbar, also hab ich mir eine Mitbewohnerin gesucht. Das Amt hat dann meinen Teil der Miete + meinen Stadtwerkeanteil übernommen und sie hat ihren Teil ganz normal gezahlt. Wir mussten nur bescheinigen das wir getrennt wirtschaften, mehr nicht.

Würdest du mit einem Mann eine WG gründen wollen, wird das gleich als eheehnliche Gemeinschaft angesehen, ob der Kerl nun schwul ist oder nicht, interessiert die kein Stück *hmpf*. Hatte da echt Diskussionen als ich damals nach einem Mitbewohner gesucht hab. Da ich aber eine Sie fand, war das Thema dann auch erledigt.

Daher denke ich dürfte das kein Problem sein, solange ihr halt bescheinigen könnt das ihr getrennt wirschaftet und nur aus wirtschaftlichen Gründen der Kostenersparnis zusammen wohnt.

Drück dir die Daumen!

Grüßle,

Rubinchen

 
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