Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ghostrider am 01.07.2005, 12:47 Uhr

Vorsicht!

Nur zu deiner Info, falls du StKl. II bist: wenn du mit jemanden über 18 Jahre zusammen wohnst (in dem Fall deine Freundin) musst du in StKl. I wechseln!
Ich weiss nicht, ob das für dich relevant ist bzw. irgendwelche Auswirkungen auf dein Einkommen hat.....

 
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