Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 25.05.2005, 11:04 Uhr

von mir aus

Hallo vallie,

auch eine Frau, die sich wegen der schiefen Nase des Ex von ihm trennte, bleibt e i n e Mutter; und mein :-)
signalisierte deutlich Ironie.
Und eine Mutter, die die Sorge nicht
als gemeinsam erklären möchte, hält doch an ihrer Alleinmacht fest und macht den KV zum Lakaien, das ist doch Tatsache.
Wegen einer evtl. befürchteten verweigerten Unterschrift? Wie furchtbar. Wegen einer solchen Unterschrift, nach der sowieso nur selten gefragt wird bei einer Alleinerziehenden, deren Kind genauso heißt wie sie, soll er null Rechte
in Bausch und Bogen haben, außer vielleicht einem ohnehin in Deutschland kaum durchsetzbaren Besuchsrecht?
Faktisch geht ihn das Kind gemäß seiner Sorglosigkeit überhaupt nichts an; er kann noch nicht einmal bei den Lehrern als Vater dieses Kindes vorsprechen oder mal zum Arzt mit dem Kind gehen.
Und da kriegst Du graue Haare wegen einer Unterschrift!?
MfG Richie

 
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