Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 10.03.2018, 12:17 Uhr

Volljaehriges Kind und Unterhaltsanspruch... Brauche ein bisschen Input...

Leider kann ich nur versuchen zu raten. Bis zur Klärung sollte das Kind1 jedoch schriftlich und mit PZU ihren Unterhalt einfordern um einen etwaigen Anspruch nicht zu verlieren, den sie ggfs rückwirkend erhalten könnte. Möglicherweise muss sie dies vor einem US-Gericht klären. Mindestens aber wirst du einen kundigen US-D-Anwalt benötigen.

 
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