Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 03.02.2005, 20:41 Uhr

Vieles hat sich geändert, vor allem die Freibeträge... Vermögen und Hartz IV:

Hi Bianca,

abgesehen davon, daß da noch vieles heiß diskutiert, interpretiert und ausgelegt wird, ist es so, daß Einkommen, gleichgültig welcher Art im Monat des Zuflusses voll angerechnet wird.

Nehmen wird an, daß Du eine Abfindung von 2500,- € bekommst, die Dir am 10.März zugeht. Dann hast Du im März keinen Anspruch auf ALG2, da Du Dich durch das Einkommen selbst unterhalten kannst.
Allerdings, was davon übrigbleibt, wird am Ende des Monats Vermögen, und da hat sich sehr viel geändert.

Pro Lebensjahr darf man nämlich 200,- € Vermögen haben, mindestens aber 4100,- €, höchstens 13.000,- €.
Dabei ist das Günstigere ausschlaggebend.

Beispiel: Ein 18jährige dürfte 4100,- € haben, das nicht angerechnet wird (Mindestbetrag), obwohl 18 x 200,- € erst 3600,- € ergeben würden.

Anderes Beispiel: Eine Lebensversicherung einer 40jährigen hat einen Rückkaufswert von 12.500,- €. 8000,- € (40 x 200,- €) darf sie haben, damit hat sie 4.500,- € Vermögen, das sie einzusetzen hat. Kann sie an das geld nicht heran, muß sie es "beleihen" bei einer Bank, das ist möglich und wir d deshalb auch gefordert.

Übrigens, der Mindestbetrag von 4100,- € gilt auch für jedes Kind. Eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern darf also ein "Familienvermögen" von 12.300,- € haben.

Zusätzlich darf jedes Familienmitglied noch je 750,- € Rücklage haben für "laufende Anschaffungen".

Das alles ist eine dramatische Verbesserung gegenüber Sozialhilfezeiten.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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