Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keldana am 17.01.2013, 9:35 Uhr

verstehe ich nicht ...

"und sie wehrt sich die KV zu übernehmen!"

Bei meinem Scheidungstermin wurde gefragt, ob Rechtsmittelverzicht erklärt wird. Der Anwalt meiner Ex-frau hat das abgelehnt, weil sie sich noch nicht woanders krankenversichert hat. Sie bekam dann eine Frist gesetzt und nach Ablauf der Frist wurde die Scheidung rechtskräftig. Die Info darüber habe ich dann der KK mitgeteilt und die haben sie dann automatisch "bei mir raus geworfen".

Was diesen Punkt betrifft sehe ich daher das Problem nicht denn Du mußt Dich mit Deiner Ex da gar nicht auseinander setzen, bzw. sie kann sich "wehren", es nützt Ihr nichts.


Was den anderen Punkt betrifft, so kommt es auf Dein Einkommen und die Menge an Kindern an. 110% ist eigentlich nur üblich, wenn es nur 1 Kind gibt und die Düsseldorfer Tabelle geht ja von 2 Kindern aus. Da Du aber von "Kids" (Mehrzahl) redest, dürfte das nicht in Frage kommen.

Verlangen kann sie aber viel und solange Du das nicht abändern läßt (mit Anwalt), mußt Du das auch zahlen (zumindest sofern sie einen Titel dafür hat. Stellt sich natürlich die Frage, wieso der Titel bei mehreren Kinder überhaupt erst so erstellt worden ist.

Dass sie doppelt soviel verdient ist dabei völlig irrelevant. Das bringt Dir überhaupt nichts.

 
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