Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von linda_do am 11.11.2005, 16:10 Uhr

Verdienstausfall???

Hi Zusammen,
über so eine Aufstellung habe ich mir zwar noch nie Gedanken gemacht, aber mir würde noch mein Verdienstausfall einfallen :-) ... und dann wirds ja richtig fies teuer ;-) .... nicht das man mit Kindern nicht arbeiten könnte, aber der Balanceakt zwischen Kind und Karriere verlangt schon Abstriche (ich z.b. arbeite ungefähr 8 Stunden weniger als vor den Kindern die Woche) und auf der Karriereleiter gehts auch langsamer nach oben (aber das sind ja schwer zu beziffernde Kosten)....
Und dann würde ich durchaus etwas für Freizeitgestaltung und Hobbies veranschlagen. Bei uns kommt da gut was zusammen. Für die "Große" z.b. 50 € Musikschule, 40 € Reiten, 5 € Kinderturnen und im Winterhalbjahr 30 € im Monat für die Schwimmschule....
Alles andere von der Kita bis zur Wohnhaupt- und Nebenkosten würde ja schon aufgezählt....aber mal eine andere Frage: berechnet sich der Unterhalt nicht nach der Düsseldorfer Tabelle mit Grundlage des Einkommens des Vaters und nicht nach dem was die Kinder tatsächlich verbrauchen? Wenns nach einer Aufstellung der tatsächlichen Kosten geht, dürfte der getrennt lebende Elternteil dann ja aber auch nur für die Hälfte der Kosten (abzüglich 50 % KG) zuständig sein und das dann ja auch nur in einem angemessenen Rahmen....oder???
LG Linda

 
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