Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Madesta am 12.05.2003, 15:12 Uhr

Vaterschaftsfeststellung + Anwalt ?

Grundsätzlich sollten beide Männer darüber unterrichtet werden, dass sie möglicherweise Vater werden, da beide innerhalb der sog. gesetzlichen Empfängniszeit mit der Mutter des Kindes geschlechtlich verkehrt haben und daher als Erzeuger in Frage kommen.

Die Feststellung der tatsächlichen Vaterschaft kann erst nach Geburt des Kindes durch ein Blutgruppengutachten erfolgen.
Dieses kann man bei einem unabhängigen Sachverständigen privat erstellen lassen. Die Kosten trägt derjenige, der das Gutachten in Auftrage gibt.

Da keiner der beiden Männer absolut sicher sein kann, dass er der Erzeuger ist, sollte eine freiwillige Anerkennung ihrerseits nicht erfolgen.
Vielmehr sollte nach Geburt des Kindes eine Beistandschaft beim Jugendamt zum Zwecke der Feststellung der Vaterschaft und auch Durchsetzung der Unterhaltsansprüche eingerichtet werden.
Bei Einrichtung der Beistandschaft sollten beide Männer als mögliche Erzeuger benannt werden. Das Jugendamt entscheidet dann, falls es zu einer gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft kommen muss, wen es als Beklagten benennt. Die Kosten des Gerichtsverfahrens trägt der Beklagte, wenn er als Vater festgestellt wird oder das Kinde bzw. bei Prozesskostenhilfebewilligung der Staat, wenn der Beklagte nicht der Erzeuger ist.

 
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