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Geschrieben von Möööp am 13.11.2017, 1:16 Uhr

Vaterschaftsanerkennung

Hey eine allgemeine Frage.

Wer von euch würde die vaterschaftsanerkennung zurücknehmen wenn er/sie könnte?

Wir gehen jetzt davon aus, dass das Kind Umgang mit dem Vater hätte wenn er wollte, keine staatsgelder beantragt wurden. Usw...

Das Recht des Kindes auf wissen woher es kommt ist gewährleistet weil daraus kein Geheimnis gemacht wird. Vater hat viele Schulden die er bis zum Lebensende nicht los wird und Familie hat er auch nicht daher Erbrecht auch für die Katz. Später sollte das Kind eventuell für ihn Sorgen ob wohl er kein Interesse an dem Kind hat wäre ja unfair... nichts geben alles nehmen...

Würdet ihr in dem Fall immer wieder den vater angeben. Auch mit dem Risiko das er irgendwann das geteilte Sorgerecht möchte nur um einem vllt Steine in den Weg zu legen? Man muss ja vom schlimmsten ausgehen.

Zu dem Sorgerecht. Wenn keine Bindung zu den dem Kind besteht, 100km weg wohnt und dadurch die elterliche Sorge gar nicht erfüllen kann würde er das Sorgerecht dennoch zugesprochen bekommen?

Einfach nur interessehalber.

Vielen Dank

 
4 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von cube am 13.11.2017, 8:58 Uhr

Ähmm, was willst du eigentlich mit der Frage bezwecken?
Für "nur ganz allgemein/interessehalber" ist sie ziemlich konkret - zusätzlich aber auch irgendwie verworren. Wer soll hier antworten? AE-Mütter oder Väter, die mal die Vaterschaft anerkannt haben und nun eigentlich nicht mehr wollen?

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.11.2017, 9:21 Uhr

Auch die Vaterschaft kann man einklagen. Und wenn der KV schon mal dabei ist, die Vaterschaft einzuklagen, wird er wahrscheinlich auch gleich das GSR einklagen. Insofern erhöht ein solches Vorgehen mMn die "Gefahr" des GSR.

Ansonsten halte ich das GSR für überbewertet. Mein Ex lebt seit 13 Jahren mehr als 1.300 km von mir entfernt in einem anderen Land und ist ungefähr so kooperativ wie ein Esel, aber das GSR war in dem ganzen Gemengelage wirklich das geringste Problem.

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von shinead am 13.11.2017, 11:33 Uhr

Ich wollte einen Vater in der Geburtsurkunde stehen haben. Mein Kind hat ein Recht darauf und da ich weiß wer der Vater ist, sollten da auch nicht nur ein paar Striche in der Geburtsurkunde stehen.

Der KV war damals H4-Empfänger, keine Lust auf arbeiten und Motivation sowieso nicht. Das war mir aber egal.

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Danyshope am 13.11.2017, 20:41 Uhr

Halbwaisenrente hast du vergessen - und ja, ich würde immer den Vater mit angeben bzw die Vaterschaft anerkennen lassen. Egal was ich von den Typen zu halten habe.

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