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Geschrieben von Janka_ am 25.05.2003, 16:41 Uhr

Urkunden des Kindes dem KV aushändigen???

Hallo!

Also Phillips Vater und ich haben eigentlich einen recht guten Kontakt bezgl. alles was Fips angeht.
fips hängt an seine Daddy und sieht ihn mindestens 1x die Woche. Achso, ips ist 2 1/2 Jahre alt. Ich habe das alleinige Sorgerecht.
Nun meint Andreas, Fips Vater, plötzlich er hätte gerne die Geburtsturkunde und die Vaterschaftsanerkennungsurkunde. Möglichst Original, notfalls auch Kopien. Auf meine Frage warum, kam ein warum denn nicht? Letztendliche erklärung, er hätte die Dokumente einfach gerne, weil es ja sein Sohn ist.
Ja, und nun frage ich Warum denn nicht???"
Kann sich jemand erklären, was er damit will? Wobei ich eigentlich ihm glaube, dass er ie einfach gerne hätte.
Ich denke nur, falls es später mal nicht mehr so toll klappen sollte, kann er damit dann irgendetwas anstellen? Sich bspw. Papiere anfertigen lassen? Er ist übrigens auch Deutscher. Also diesbezüglich sind keine Bedenken.
Haben bei euch die KVs diese Papiere???

Ich kann es nicht recht erklären, irgendwas in mir drinnensagt, ich solle sie ihm nicht geben. Aber warum nicht? Oder doch?

Etwas ratlose Grüsse von Janka

 
9 Antworten:

Re: Urkunden des Kindes dem KV aushändigen???

Antwort von fusel am 25.05.2003, 18:25 Uhr

Hi,

wenn er eine Geburtsurkunde haben will soll er zum Standesamt, kostet glaube ich 7,- Euro. Kann er im Dutzend haben. Wir haben damals gleich 2 ausstellen lassen und jeder hat eine Urkunde. Die Vaterschaftsanerkennung, nunja, die würde ich schon im Original behalten... obwohl ich glaube meine hat das Jugendamt eingesackt /o:. Vielleicht gibt er sich mit einer beglaubigten Kopie zufrieden, ich denke der Schnipsel kann auch langfristig wichtig sein, deshalb täte ich das Original schon behalten.

Grüße

fusel

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Fusel

Antwort von Janka_ am 25.05.2003, 18:39 Uhr

Danke für deine Antwort.
Ich habe hier sogar mehrere Originale davon. Wäre also so kein Problem, ihm davon eines zu geben.
Ich hatte nur generell ein paar Befürchtungen, dass er damit irgend etwas machen kann.
Kam mir halt komisch vor, dass er die Dokumente plötzlich haben mag.

LG Janka

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hm...

Antwort von fusel am 25.05.2003, 19:46 Uhr

Hi,

also, mir würde spontan nichts einfallen, was er damit machen könnte. Einen Ausweis austellen lassen? Ich glaube unser KV brauchte die Geburtsurkunde um ein halbes Kind auf die LSK zu setzen das wars.
Aber vielleicht kommen ja noch ein paar Antworten.

Grüße

fusel

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Re: hm...

Antwort von sibs am 25.05.2003, 21:25 Uhr

Also wir haben bei der Vaterschaftsanerkennung zwei Exemplare bekommen. Eins für den Vater und eins für die Mutter (also für mich). Also ich denke mal, er kann da nichts mit anfangen. Sonst gib halt nur ´ne Kopie hin, wenn die nicht beglaubigt ist, kann er dann eh nichts mit anfangen.

Schönen Abend noch. Gruß Sibs

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Re: Urkunden des Kindes dem KV aushändigen???

Antwort von desireekk am 25.05.2003, 21:54 Uhr

Grundsätzlich würde ich ihm die erbetenen Sachen schon aushändigen, aber:

Bei meinen Geburten 2000 und 2001 habe ich jeweils bei den Vaterschaftsanerkennungen 3(!) Exemplare bekommen: Mama, Papa, Kind.

Beim Standesamt kann er jederzeit eine Geburtsurkunde machen lassen, wenn er das möchte, er muß halt nachweisen, daß er der Vater ist.

In seinen Paß kann er nur eintragen lassen, wenn Du zustimmst.
Oder eher gar nicht, da nicht sorgeberchtigt.(?)

Viele Grüße

Désirée

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Re: Urkunden des Kindes dem KV aushändigen???

Antwort von Sabri am 25.05.2003, 22:55 Uhr

Hi Janka!
Damit kann er nichts anfangen (außer an die Wand heften und so). Der KV meiner Tochter wollte diese Papiere schon mehrmals (er ist extrem vergesslich) haben. Er erzählt dann (seine Aussage) irgendwelchen AE-Müttern, dass er Vater ist und gibt ein wenig damit an. Er braucht diese Papiere, falls ihm eine nicht glaube. Männer sind eben bescheuert;-)
Gruß, Sabri

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Re: Urkunden des Kindes dem KV aushändigen???

Antwort von RainerM am 26.05.2003, 8:09 Uhr

Hi,
mach dir keinen Stress:

1. Hat er bei der Vaterschaftsanerkennung eine Kopie der Anerkennungserklärung erhalten, wenn er eine weitere haben will, dann soll er sich ans Jugendamt wenden (wobei diese Urkunde keine Bedeutung mehr hat).

2. Kann er sich Abschriften der Gebrutsurkunde beim Standesamt holen, gegen kleine Gebühr, entweder nur Abschrift, oder beglaubigt.

3. Originalurkunden besitzt du selber auch nicht, das sind auch nur abschriften. Die Originale sind beim Standesamt, wo sie acuh hin gehören.

4. Das Stamm- oder Familienbuch würde ich nie aus den Händen geben.

5. Wenn er im ÖD arbeitet, benötigt er eine Geburtsurkunde (Abschrift) um zB den Familienanteil des Ortszuschlages zu beantragen.

Wie gesagt, er kann sich dies Urkunden selber besorgen.

Wenn dir aber zB die Geburtsurkunde abhanden kommen sollte, kein Problem, dann hol dir eine neue.... also alles Kin Grund, Angst zu haben.

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Nur ein Beispiel

Antwort von Sunny1973 am 26.05.2003, 12:58 Uhr

Ich bin ja verheiratet, lebe mit dem KV also auch zusammen, kurzum, ich bin nicht AE, aber treibe mich hier manchmal rum *lächel*.

Ich war letztens grad los, nen Kinderausweis für unseren Sohn (6 Mon.) beantragen. Ich musste 1. den Ausweis vom KV, sowie eine Einverständnisbescheinigung von ihm unterschrieben dabei haben um diesen blöden Kinderausweis zu bekommen. Ok, ich verstehe es ja auch, gibt bestimmt oft die Geschichten, wo Kinder einfach ausser Landes geschafft werden.

Also um nen Ausweis zu beantragen braucht der Elternteil der sowas beantragt einiges mehr, als nur die Urkunden (zumindest in Hamburg).

Liebe Grüße
Sunny

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Re: Urkunden des Kindes dem KV aushändigen???

Antwort von Mavis am 27.05.2003, 14:21 Uhr

Hallo.....!!

Ich bin zwar nicht alleinerziehen, aber war es mal eine zeitlang.

Ich würde ehrlichgesagt nicht die Geburtsurkunde dem KV einfach so geben.
Wenn dann kann er sie auf dem Standesamt selber beantragen und die Gebühr dafür auch bezahlen.
Wenn dann braucht er die Geburtsurkunde dafür, das er das halbe Kind auf seine Lohnsteuerkarte eintragen lassen möchte.
Niemals irgendwas unterschreiben....!!!!

GANZ WICHTIG....!!!!

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