Geschrieben von Kathrinchen79 am 19.02.2004, 14:33 Uhr |
Unterhaltszahlung ändern trotz Urkunde?
Hallo!
Wieso sollte das micht gehen? Mein Freund muß auch Unterhalt zahlen, und die Dame vom JA hat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er sich melden muß sobald er mehr verdient (zum Glück ist die Dame aber sehr nett und verständnisvoll gewesen). D.h. er müßte sofort mehr zahlen falls er mehr verdient, hat sie schon gesagt.
(Daß er das von sich aus melden muß ist allerdings wohl nicht ganz richtig, unsere Anwältin sagte von sich aus muß er das nicht, doch sobald bekannt ist, daß er mehr verdient, muß er auch mehr zahlen).
Weiterhin hat die Kindesmutter auch schon jederzeit vor Ablauf der 2-Jahresfrist das Recht auf Auskunft, sobald sie den Verdacht hat, daß sich beim Einkommen was geändert hat. Hat uns auch die Dame vom JA gesagt, und bei 'nem Bekannten von uns ist das tatsächlich auch so. Seine Ex schickt ihm regelmäßig alle paar Monate das Amt auf den Hals (allerdings ohne Erfolg, er verdient nach wie vor das gleiche, doch es geht dabei glaub ich mehr um "Rache" oder so).
Also ich würde das auf alle Fälle einfordern! Ich denke mal, die Bestimmungen müßten doch bundesweit einheitlich sein?
LG, Kathrin
- Unterhaltszahlung ändern trotz Urkunde? - kajuro81 17.02.04, 22:03
- Re: Unterhaltszahlung ändern trotz Urkunde? - Rob 19.02.04, 12:02
- Re: Unterhaltszahlung ändern trotz Urkunde? - Kathrinchen79 19.02.04, 14:33
- Re: Auskunftspflicht - Rob 19.02.04, 15:19
- Re: Auskunftspflicht - Kathrinchen79 20.02.04, 9:37
- Auskunftspflicht: versuchen kostet nix, und wenn er mitmacht - Rob 21.02.04, 0:23
- Re: Auskunftspflicht - Kathrinchen79 20.02.04, 9:37
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