Geschrieben von Mosolfh am 05.12.2005, 11:58 Uhr |
Unterhaltsvorschuss
Habe im August entbunden und Anfang September beantragt.Die erste Zahlung erfolgte im Oktober aber auch nicht rückwirkend da KV Unterhaltszahlung leistete in der Zwischenzeit.Also nur Geduld.
Wußte auch nicht das der Unterhaltsvorschuß oder die Unterhaltszahlungen des Vaters als Einkommen des Kindes zählt und damit vom ALG2 abgezogen wird.
- Unterhaltsvorschuss - Oktober-Mami 05.12.05, 9:21
- Re: Unterhaltsvorschuss - Mosolfh 05.12.05, 11:58
Jahresabrechnung..wer weiß..????Hartz4
Gefahrene km einklagen ...?? *g*
Bitte eine Tüte Motivation....
14 Tage erst rum......
*freu* Das Finanzamt hat....
So, jetzt ist die Sache geschafft....
Danke an alle, die sich bei der Aufstellung der Kosten für Kinder gemeldet haben
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug