Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von heute-mal-kein-name am 28.02.2005, 20:59 Uhr

Unterhaltsvorschuß ...und dann ?

der Unterhaltsvorschuß wird doch für bis zum 6. geburtstag des kindes gezahlt, oder ? oder kann er auch länger gehen ? und was kommt danach ? wenn der vater einfach nciht zahlt und es abzusehen ist, dass er nie zahlen wird.
Danke für die Hilfe

 
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