Geschrieben von heute-mal-kein-name am 28.02.2005, 20:59 Uhr |
Unterhaltsvorschuß ...und dann ?
der Unterhaltsvorschuß wird doch für bis zum 6. geburtstag des kindes gezahlt, oder ? oder kann er auch länger gehen ? und was kommt danach ? wenn der vater einfach nciht zahlt und es abzusehen ist, dass er nie zahlen wird.
Danke für die Hilfe
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Unterhaltsvorschuß ...und dann ? - heute-mal-kein-name 28.02.05, 20:59
- Nicht ganz... - Ralph 28.02.05, 21:59
- Moment, auch ne Frage dazu... - Suka73 01.03.05, 9:56
- wie aufgestockt???? o.t. gerade verständnisproblem habe... - 32+4 01.03.05, 10:55
- gerade verständnisproblem habe...- ich auch *g* - Suka73 01.03.05, 11:04
- peinlich peinlich - Suka73 01.03.05, 11:05
- genau - 32+4 01.03.05, 11:19
- peinlich peinlich - Suka73 01.03.05, 11:05
- gerade verständnisproblem habe...- ich auch *g* - Suka73 01.03.05, 11:04
- Nichts durcheinander bringen! :-) - Ralph 01.03.05, 12:30
- Re: Nichts durcheinander bringen! :-) - Suka73 01.03.05, 13:30
- Nicht ganz... - Ralph 28.02.05, 21:59