Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lieselotte.meyer am 30.09.2004, 14:05 Uhr

Unterhalt

Hallo,

ich bin im 8. Monat schwanger und weiß, dass ich alleinerziehend sein werde. Der Vater des Kindes ist noch Student. Hat also in dem Sinne kein Einkommen. Ich weiß aber, dass er ziemlich viel Geld geerbt hat. Muss er von dem Geld Unterhalt bezahlen. Kennt sich jemand damit aus???

 
1 Antwort:

Re: Unterhalt

Antwort von RainerM am 01.10.2004, 11:46 Uhr

Hi,
da leider niemand sonst geantwortet hat, werde ich es versuchen...

Solange der Vater Student ist kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.

Du kannst (auch schon vor der Geburt) das Jugendamt mit der Beistandschaft für das Kind beauftragen.
Dann muss das Jugendamt sich um die Klärung der Vaterschaft und den Unterhalt kümmern.

Bei Vermögen gilt normalerweise, dass der Vermögensstamm nicht für Unterhalt eingesetzt werden muss, jedoch der Ertrag daraus.

Also wenn man zB eine Immobilie hat dann wäre zB Mieteinnahmen als Einkommen zu sehen.

Bei selbstgenutzter Immobilie wirde der evtl. Wohnvorteil, der durch eingesparte Miete entsteht, als Einkommen zu sehen.

Bei Unterhaltsrückständen sieh6t die Sache allerdiungs etwas anders aus.
Wenn jemand erhebliche Unterhaltsrückstände und gleichzeitig Vermögen hat, wird er kaum glaubhaft machen können, diesen Rückstand nicht zahlen zu können.

Hoffe dass dir das geholfen hat... also schnell einen termin beim JA holen und los gehts.
Gruss

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