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Geschrieben von PrinzessLilifee am 28.12.2017, 9:17 Uhr

Unterhalt

Hi an alle :)

ich habe einen Unterhaltstitel und einen Ex Mann der immer schaut ob er sich beim Unterhal was sparen kann.

Er hat sich jetzt nen neuen job gesucht ich vermute mit dem gedanken das er sein gehalt etwas anders aufteilt und dann dementsprechend weniger verdient er fährt jetzt ne stunde in die arbeit der letzte job war quasi krisensicher.

darf er sich nen neuen job suchen das ich weniger unterhalt bekomme? Frage 2 was mach ich wenn er einfach weniger unterhalt zahlt habe ja keine gehaltszettel und bei uns gehts übern anwalt.

Wie mach ich meinen unterhalt mit titel ihm gegenüber geltend?

Fragen über fragen....

danke schon mal für eure antworten bin für jeden rat dankbar

 
4 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von Limayaya am 28.12.2017, 10:08 Uhr

Da du eh einen Anwalt hast: hin zu dem, Unterhaltstitel mitnehmen, ihm die ganze Sache schildern. Er kann dann z. B. beim KV Gehaltsnachweise einfordern, oder auch einfach durch deinen Unterhaltstitel pfänden lassen, wenn der KV nicht/weniger bezahlt.

Wenn der Herr Kindsvater sich wissentlich einen neuen Job sucht, bei dem er weniger verdient, muss er sehr, sehr triftige Gründe nachweisen können, die ihn zu diesem Schritt bewogen haben. Da können eigentlich nur so Sachen gelten, wie dass er z. B. rechtzeitig sich was neues gesucht hat, weil der alte Betrieb pleite macht. Oder wenn er selbst -nachweislich- in der alten Firma gemopt wurde. Ansonsten kann dein Anwalt, falls der KV wirklich weniger bezahlt, ihn auf seine "Erwebsobligenheit" hinweisen (er ist verpflichtet, notfalls durch Nebenjob, dafür zu sorgen, dass er zumindest gleichviel verdient wie vorher).
Das kann -falls der KV sich quer stellt- auch soweit gehen, dass richterlich festgelegt wird, dass ihr bis in den Freibetrag rein pfänden dürft....

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Re: Unterhalt

Antwort von shinead am 28.12.2017, 13:09 Uhr

>>darf er sich nen neuen job suchen das ich weniger unterhalt bekomme?
Nicht ohne Not. Wenn also der alte Job nicht von der Arbeitgeberseite gekündigt wurde, dann nicht.


>>Frage 2 was mach ich wenn er einfach weniger unterhalt zahlt habe ja keine gehaltszettel und bei uns gehts übern anwalt.
Solange er den Titel nicht ändern lässt, muss er den vertitelten Betrag zahlen, ansonsten tritt in Kraft was im Titel zum Thema Nicht-Zahlung steht. Ggf. könntest Du also pfänden lassen.

>>Wie mach ich meinen unterhalt mit titel ihm gegenüber geltend?
Schau mal im Titel was dort steht.

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So funktioniert das:

Antwort von desireekk am 28.12.2017, 15:46 Uhr

Du hast ja schon gelesen, dass der KV nicht "einfach so" sich einen Job suchen kann/darf, bei dem er weniger verdient.
"Weniger" kann sein durch Herabsetzung des Nettos oder durch höhere Werbungskosten, etc. Geht alles nicht.
WENN muss er NACHWEISEN welcher TRIFFTIGE Grund denn nun vorlag dass er den Arbeitsplatz wechselte.

Zudem besteht ein Titel.
Und bis dieser Titel ggf. geändert wurde, MUSS er den dort festgeschriebenen Betrag zahlen.

Wenn er jetzt z. B. 20 EUR zu wenig im Monat zahlt, dann kannst Du Dich direkt an den für den Wohnort Deines Ex zuständigen Gerichtsvollzieher werden (kann man beim dortigen Amtsgericht erfragen) und ihm die Lage schildern.

Ich musste genau auflisten für welche Monate ich nicht den vollen Unterhalt bekommen habe und dies unterschreiben. Dazu braucht der Gerichtsvollzieher auch die Originalurkunde von Dir.
Idealerweise kennst Du auch die Adresse des AG und teilst diese mit.

Dann marschiert der GV los und treibt den fehlenden Unterhalt beim KV ein, überweist es Dir.
Kosten hierfür trägt der KV, was übrigens günstiger für ihn ist als wenn er auch noch einen Anbwaltr von Dir bezahlen müsste!

Gruss

D

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Re: Unterhalt

Antwort von PrinzessLilifee am 28.12.2017, 22:05 Uhr

Danke Euch

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