Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von harmony_ am 07.03.2005, 0:34 Uhr

Unterhalt von Grosseltern des Vaters?

Hallo zusammen,

nun bekomme ich UHV (122,- Euro) im Monat vom Jugendamt. Der Kindsvater wurde angeschrieben, dass er seine Einkommensverhaeltnisse offenlegen soll (natuerlich) und die Adresse seiner Eltern angeben.

Inwieweit werden Großeltern zum Unterhalt fuer ihre Enkel herangezogen?

GRuss, harmony

 
7 Antworten:

Re: Unterhalt von Grosseltern des KINDES, natuerlich :-)

Antwort von harmony_ am 07.03.2005, 0:38 Uhr

...

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Re: Unterhalt von Grosseltern des KINDES, natuerlich :-)

Antwort von RainerM am 07.03.2005, 8:06 Uhr

Hi,
zuerst sind allein die Eltern unterhaltspflichtig, und zwar BEIDE.

Kann der getrenntlebende Elternteil nicht zahlen, muss der betreuende Elternteil den BArunterhalt auch erbringen.

Nur dann wenn beide Elternteile leistungsunfähig sind, kommt eine Inanspruchnahme BEIDER Grosselternseiten in Frage.

Der Selbstbehalt liegt höher als bei den Eltern und es wird i.d.R.eine erhöhte Erwerbsobliegenheit der Grosseltern wegen der Enkel ausgeschlossen.

cu

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Re: Unterhalt von Grosseltern des KINDES, natuerlich :-)

Antwort von harmony_ am 07.03.2005, 22:15 Uhr

Hallo, Rainer,

"zuerst sind allein die Eltern unterhaltspflichtig, und zwar BEIDE.
Kann der getrenntlebende Elternteil nicht zahlen, muss der betreuende Elternteil den BArunterhalt auch erbringen."

Da ich als arbeitende Studentin geradeso ueber die Runden komme, ist bei mir nichts zu holen, und das ist sogar aktenkundig. (Und ich habe wirklich null Reserven, weil ich die in der Zeit aufgebraucht habe, als der Vater auf meine Kosten hier lebte. Das nur am Rande.)

"Nur dann wenn beide Elternteile leistungsunfähig sind, kommt eine Inanspruchnahme BEIDER Grosselternseiten in Frage."

Hm, ich dachte, dass man an meine Eltern nicht herantreten koenne, weil ich alleinerziehend bin und das Kind unter 6 Jahren? Galt das bei Bezug von Sozialhilfe? ODer hab ich da was halluziniert?

"Der Selbstbehalt liegt höher als bei den Eltern und es wird i.d.R.eine erhöhte Erwerbsobliegenheit der Grosseltern wegen der Enkel ausgeschlossen."

Weisst du, wie hoch der Selbstbehalt ist?
Danke fuer die fixe Antwort.

Gruss, harmony

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Re: Unterhalt von Grosseltern des KINDES, natuerlich :-)

Antwort von RainerM am 08.03.2005, 8:20 Uhr

Hi,
was ich noch vergass ist, dass du bei Berechtgung von Unterhaltsvorschuss auch nicht an die Grosseltern kommst.

Das Thema Grosseltern für Unterhalt ihrer Enkel geoistert ja seit einigen Monaten durch die Foren.
Ich würde mir da keine Hoffnungen machen und vor allem verstehe ich nicht, warum du dich dabei allein auf die Eltern des Kindsvaters fixierst.

Der Selbstbehalt der Grosseltern gegenüber den enkeln ist noch nicht endgültig geklärt, weil das bisher keine Rolle spielte und erst neuerdings mehr diskutiert wird.

Das OLG Dresden (bin icht ganz sicher) legte den Selbstbehalt auf den Wert fest, den Kinder gegenüber Eltern haben.

Der liegt bei:
1250Euro plus den Selbstbehalt für den nicht verdienenden Ehepartner in Höhe von 950Euro.

Ausserdem können andere vorrangige Unterhaltspfliochten bestehen, zB für noch andere minderj. Kinder der Grosseltern.

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Re: Unterhalt von Grosseltern des KINDES, natuerlich :-)

Antwort von harmony_ am 08.03.2005, 14:02 Uhr

Hi, Rainer,

"Das Thema Grosseltern für Unterhalt ihrer Enkel geoistert ja seit einigen Monaten durch die Foren.
Ich würde mir da keine Hoffnungen machen und vor allem verstehe ich nicht, warum du dich dabei allein auf die Eltern des Kindsvaters fixierst."

du hast mich falsch verstanden. ICH fixiere mich nicht darauf, sondern mein Ex-Freund BEFUERCHTET, dass das Sozialamt, Jugendamt oder sonstwer jetzt seine Eltern kontaktiert (aus welchen "psycho-dynamischen" Gruenden auch immer). Da er aber voellig unfaehig ist, in emotional belasteten Sachen irgendwelche Fakten zu erheben, versuche ich es halt.

ICH stelle gegenueber seinen Eltern keine Ansprueche, zumal sie sich im Rahmen ihrer Moeglichkeiten um ihren Enkel kuemmern und diesen lieben. Erst letztens haben sie mir angeboten, "ich solle mich melden, wenn es mal (finanziell) sehr eng wird".

MEINE Eltern (Vater Fruehrentner) wiederum unterstuetzen uns permanent nah Kraeften, sonst waere ich schon laengst sonstwo gelandet (nur ein Stichwort: Bearbeitungsdauer Wohngeldantrag 4 Monate...). Und dass ich mich auf dem Sozialstaat nicht ausruhen will (um das vorwegzunehmen), sieht man wohl daran, dass ich als Studentin kein ALG II beziehe und mich stattdessen bemuehe, Kind, Haushalt, Job und Studienabschluss auf die Reihe zu bekommen.

Der Vater meines Kindes hat wiederum wenigstens einen Teilzeitjob, eine ueberdimensionierte Wohnung (80 qm, Parkett, Balkenwerk, frisch saniert, 480 Euro Kaltmiete) - ach ja, und ein zweites Kind, fuer das er auch nicht zahlt. Dann aeussert er sich auch noch herablassend ueber Leute, "die es noetig haben, Sozialhilfe zu beziehen". Urkomisch in meiner Situation.

So, jetzt kannst du deinen ersten Eindruck vervollstaendigen. :-|

Gruss, harmony

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Re: Unterhalt von Grosseltern des KINDES, natuerlich :-)

Antwort von RainerM am 08.03.2005, 14:20 Uhr

hi,
ich kann keine Gedanken lesen und frage darum nach.... kann doch nicht falsch sein, oder?

Ansonsten solltest du den Druck auf den Vater ruhig erhöhen, sollte nicht schaden

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Re: Unterhalt von Grosseltern des KINDES, natuerlich :-)

Antwort von harmony_ am 08.03.2005, 23:20 Uhr

Hallo, Rainer,

"ich kann keine Gedanken lesen und frage darum nach.... kann doch nicht falsch sein, oder?"

ich kann auch keine Gedanken lesen und wollte nur durch umfassende Information falschen Eindruecken vorbeugen *smile*
Und von "falsch" habe ich ja auch nichts gesagt *nochmals-smile*

Sollte ein wenig Aerger herausgeklungen haben, dann liegt´s wohl daran, dass mir beim Schreiben so gewisse Absurditaeten wieder einfallen.

"Ansonsten solltest du den Druck auf den Vater ruhig erhöhen, sollte nicht schaden"

Naja, UHV laeuft schon, was sollte ich sonst tun? Und es ist nichts bei ihm zu holen, das Finanzamt hat ihm als Selbstständigen ein Monatseinkommen von 750 Euro bescheinigt. :-|

Gruss, harmony

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