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Geschrieben von sunflowermaedl am 26.03.2004, 14:10 Uhr

Unterhalt vom KV im Studium ??

Hallo,

so nun hab ich auch mal was auf dem herzen... Kiras Vater udn cih sind seit einem halben Jahr getrennt, läuft auch alles prima ! Gestern hab ich mit ihm telefoniert und da erzähle er dass es wohl in der Firma, wo er arbeitet nicht soo gut ausschaut. Wenn sich das auflöst, will er erst mal ein paar jahre studieren gehen (O-Ton). Er meinte, dann könne er ja nicht mehr für Kiras Unterhalt aufkommen, nur dass ich schon mal bescheid wüsste ! *schluck*

So nun meine Frage...er hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und arbeitet seit zwei Jahren voll. Wenn er studieren gehen würde, bekäme er kein Bafög, weil seine Eltern zu viel verdienen, die müssen jetzt schon seinem Bruder das Studium finanzieren. Ist es tatsächlich möglich, dass sich der Unterhaltsverpflichtete Elternteil (in diesem Fall mein Ex) einfach so ausklinken kann und womöglich Student auf Lebenszeit wird, damit er sich vorm Unterhalt drücken kann ? Die ersten Jahre würde ja das JA Unterhaltsvorschuss zahlen und dann ??

Ich hoffe auf zahlreiche Antworten !

Viele Grüße Michaela und Kira

 
9 Antworten:

Re: Unterhalt vom KV im Studium ??

Antwort von PetraMAY am 26.03.2004, 16:14 Uhr

ob er das so einfach machen kann, weis ich nicht, denke aber ja, um sich weiter zu bilden.
wenn der unterhalt von der unterhaltsvorschusskasse abgelaufen ist, wirst du wohl sozialhilfe für die kinder beantragen müssen, sofern das geht, werde ich auch machen müssen, erkundige dich doch mal, werd ich auch tun.

lg petra

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Re: Unterhalt vom KV im Studium ??

Antwort von Kathrinchen79 am 26.03.2004, 17:36 Uhr

Hallo!

Also von sich aus darf er das nicht einfach so... Überhaupt stellt sich das Jugendamt oft stur bei sowas (genau wie bei Weiterbildungsmaßnahmen). Allerdings wenn er arbeitslos ist, ist er auch erstmal befreit von der Zahlung... Sollte die Firma also wirklich pleite gehen oder ihn entlassen hast du erstmal Pech. Und ich denke nicht, daß er nur studieren geht um dir eins auszuwischen. Immerhin hat er doch dann selbst weniger Geld zur Verfügung und ist "abhängig" von Mami und Papi.
Sollte ihm das JA bzw. Du einen Strich durch die Rechnung machen, dann wird er eben erst mal als "Arbeitsloser" leben (vielleicht aus Trotz?), und ob dir damit geholfen ist... Redet doch noch einmal miteinander. Denn je länger er studiert, und du UVG bekommst, umso mehr muß er später dem JA zurück zahlen.

LG, Kathrin

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Re: Unterhalt vom KV im Studium ??

Antwort von Rob am 27.03.2004, 14:14 Uhr

Hallo Micaela,
er hat dem Kind gegenüber eine "erhöhte Erwerbsobliegenheit", dH er muss weiterhin Kindesunterhalt zahlen.
Gruß, Rob

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Re: Unterhalt vom KV im Studium ??

Antwort von Sabri am 27.03.2004, 14:58 Uhr

Sieh es mal so: Kindesunterhalt muss er ziemlich lange zahlen, mindestens 18 Jahre. Zuerst bekommst du noch Unterhaltsvorschuss, wenn der ausläuft ist er vielleicht mit dem Studium fertig, wahrscheinlich verdient er dann mehr als ohne Studium und muss dementprechend mehr zahlen.
Und wenn der Unterhaltsvorschuss ausläuft, muss er eben nebenher jobben, um den Unterhalt zu zahlen. Ich denke, 200€ müsste man neben dem Studium schon noch verdienen können.
Gruß, Sabri

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@Rob wg. erhöhter Erwerbsobligenheit

Antwort von Cat74 am 27.03.2004, 17:33 Uhr

Hallo Rob,
gilt diese erhöhte Erwerbsobligenheit auch, wenn der Vater noch nie gezahlt hat?
Und wenn ja, wo kann ich mich genauer darüber informieren?
Vielen Dank und Gruß von Cat

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Re: @Rob wg. erhöhter Erwerbsobligenheit

Antwort von Rob am 27.03.2004, 18:46 Uhr

Aber natürlich. Der BGH hat ausdrücklich festgelegt, dass es Unterhaltspflichtige sehr wohl zuzumuten ist, zB auch Nebentätigkeiten in der Gastronomie auszuüben, um den Unterhalt eines Minderjährigen zu sichern. Mit ein bisschen googeln findest du dutzende Urteile in diese Richtung.
Gruß, Rob

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Re: @Rob wg. erhöhter Erwerbsobligenheit

Antwort von Cat74 am 27.03.2004, 19:07 Uhr

Dann versteh ich nicht, dass das JA nichts unternimmt.
Denn in unserem Fall liegt aufgrund dieser Endlos-Studiererei noch kein Unetrhaltstitel vor und soweit ich weiß, muß ohne Titel der UHV nicht zurückerstattet werden. Da müßte dem JA doch was dran liegen ihn zum zahlen zu bringen, oder?
Gruß von Cat

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Re: Unterhalt vom KV im Studium ??

Antwort von sunflowermaedl am 30.03.2004, 19:19 Uhr

Vielein leiben Dank für eure Antworten ! jetzt kann er mir zumindest nicht mehr soo leicht den Wind aus den Segeln nehmen ! ;o) Ich hätte es auch ein Unding gefunden, wenn er sich so leicht aus der Affäre hätte ziehen können, wie er sich das vorstellt !

Lieben Dank nochmal !

Michaela und Kira

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Re: Unterhalt vom KV im Studium ??

Antwort von Supermutti am 31.03.2004, 21:14 Uhr

Hallo Michaela!

Bei uns war es leider auch so!
Der Vater meines Sohnes hatte eine abgeschlossenen Berufsausbildung und macht jetzt noch Fachabitur und will danach studieren!
Dazu bekommt er noch 400 Euro Bafög(!!!),obwohl er mit seinem Hintern bei seinen Eltern Zuhause sitzt und da keinen Cent zahlt!
Ich habe noch kein Geld gesehen,sondern bekommen Unterhaltsvorschuss,da er offiziell "nicht leistungsfähig" ist!

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