Geschrieben von Sam2914 am 21.08.2004, 21:19 Uhr |
Unterhalt vom Jugendamt
Wer kennt sich mit Unterhalt aus?
Der Vater meiner 2 Kinder ist Selbsständig und "kann????" keinen Unterhalt mehr bezahlen. Als Selbständiger ist es ja auch keine kunst auf dem Steuerbescheid ein niedriges einkommen zu erlangen. Jetzt bekomme ich warscheinlich den Unterhalt vom Jugenamtund zwar 122,- Eur pro Kind. Als der Kindsvater noch Zahlte waren es 197, Eur pro Kind. So nun meine Fragen: Muß der Kindsvater das Geld zurückbezahlen und wieviel? Er findet es nämlich toll, das er vom Jugendamt einen "kostenlosen Kredit" bekommt. Außerdem ist es so für Ihn viel günstiger. Wer kennt sich damit aus und kann mir witerhelfen Vielen Dank im voraus
Re: Unterhalt vom Jugendamt
Antwort von liebling6969 am 21.08.2004, 21:49 Uhr
Hallo,
wenn sich der unterhalt vom JA UVG nennt dann muß der vater es wieder zurückzahlen, wenn er es kann.
LG Konny
Re: Unterhalt vom Jugendamt
Antwort von Bea&Mia am 23.08.2004, 21:17 Uhr
Er muß es zurückzahlen außerdem geht das UVG nur max. zwei Jahre (wenn ich mich nicht sehr täusche).
Meiner bezahlt auch nur 122€ weil er wirklich nicht mehr kann (macht noch Ausbildung) und nicht in die Schuldenfalle geraten will. Ist mit dem Jugendamt auch abgeklärt.
Gruß
Re: Unterhalt vom Jugendamt
Antwort von Cat74 am 23.08.2004, 22:04 Uhr
Hallo Sam,
UHV wird maximal für 72 Monate, aber nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
Rückzahlpflicht besteht für den Unterhaltszahler erst, wenn ein Unterhaltstitel gestellt wurde.
Du kannst jetzt, falls noch nicht vorhanden, eine Beistandschaft beim Jugendamt für die Kinder beantragen, oder das ganze einem Anwalt anvertrauen.
Übrigens: Nicht nur Selbstständige können sich um ihre Unterhaltspflicht herummogeln!
Gruß von Cat
Re: Unterhalt vom Jugendamt
Antwort von KuschelMaus4000 am 24.08.2004, 18:27 Uhr
Du kannst bis zum 6 Lebensjahr des kindes beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Das sind 122 € im Monat.
Er kann eine Unterhaltsbefreiung beantragen (Du bekommst dein Geld und er macht keine schulden. also bleibt schulden frei). Tut er das nicht, macht er beim jugendamt schulden.
Re: Unterhalt vom Jugendamt Cat 74
Antwort von Sam2914 am 24.08.2004, 21:25 Uhr
Danke für Euere Hilfe, besonderst an Cat. Falls das hier ließt, vielleicht kannst Du mir oder irendjemand anderes weiterhelfen.
Ich habe gestern mit dem JA nochmals wegen dem Unterhalt telefoniert. Die sagten mir auch wenn Sie die 122 Eur pro Kind Zahlen, kann ich versuchen den Vater für die fehlende Summe zum Regelunterhalt zu verklagen, falls er nich freiwillig dazu bereit ist.Wer hat damit Erfahrung. Wer bezahlt im Streitfall die Gerichtskosten? Was kostetCa. ein Rechtsanwalt? Wenn jemand mir weiterhelfen könnte würde ich mich freuen
Tschüß Sam