Geschrieben von RainerM am 25.11.2003, 15:15 Uhr |
Unterhalt soll runtergesetzt werden - Zahlt das Jugendamt den Rest zum Mindestunterhalt??
Hi Britta,
der Begriff "Mindestunterhalt" ist so eine Sache, die es eigentlich nicht gibt, denn Unterhalt ist abhängig von der Leistungsfähigkeit.
Die Höhe des Unterhaltes hat einen Einfluss auf die Teilnahme am halben Kindergeld.
Es gibt den sogen. Regelsatz, der Beträgt 199 Euro.
Für den Unterhaltsvorschuss zieht das Jugendamt das halbe Kindergeld von 77Euro ab, zahlt also 122Euro.
Bei den unterhlatspflichtigen Elternteilen sieht das mit der Teilnahme am Kindergeld anders aus.
Dort bekommt man das ganze halbe Kindergeld nur, wenn man 135% vom Regelsatz zahlt.
Also 269Euro - 77Euro=192Euro
Aber... wenn man unter seinen Selbstbehalt rutscht (schuldlos, was das auch immer heissen mag), dann kann der Unterhalt auch noch geringer werden, denn kein Unterhaltspflichtiger soll selber zum Sozialfall werden.
Soweit ich weiss, kann das Jugendamt dann den Unterhalt aufstocken, vorausgesetzt, dass die Bedingungen für UHVGld erfüllt sind, aber das sollten lieber andere beantworten.
Bye
- Unterhalt soll runtergesetzt werden -> Zahlt das Jugendamt den Rest zum Mindestunterhalt?? - britta + stacy 25.11.03, 14:48
- Re: Unterhalt soll runtergesetzt werden -> Zahlt das Jugendamt den Rest zum Mindestunterhalt?? - RainerM 25.11.03, 15:15
- Re: Unterhalt soll runtergesetzt werden -> Zahlt das Jugendamt den Rest zum Mindestunterhalt?? - Ramona&Pascal 25.11.03, 16:04
- angeblich verdient er nicht mehr so viel.......Zeitarbeit, aber er hat geheiratet, müsste doch mehr Geld da sein ;-) - britta + stacy 25.11.03, 20:58
- Re: hm...ob der Grund reicht? - Ramona&Pascal 25.11.03, 22:04
- es kommt darauf an... - RainerM 26.11.03, 10:52
- Re: hm...ob der Grund reicht? - Ramona&Pascal 25.11.03, 22:04
- angeblich verdient er nicht mehr so viel.......Zeitarbeit, aber er hat geheiratet, müsste doch mehr Geld da sein ;-) - britta + stacy 25.11.03, 20:58