Geschrieben von Tati007 am 16.01.2005, 20:59 Uhr |
Unterhalt für die Mutter
Hi,
Unterhalt bekommst Du nur wenn Du vorher gearbeitet hast und der Vater zahlungsfähig ist.
In der Düsseldorfer Tabelle steht neben dem Kindesunterhalt ein Freibetrag, der ihm zusteht, alles darüber muss er an Dich zahlen.
Je nach seinem Einkommen kann das viel oder wenig oder nichts sein.
Tati
- Unterhalt für die Mutter - Alisha23 16.01.05, 5:08
- Re: Unterhalt für die Mutter - Mäuschen2004 16.01.05, 11:50
- Re: Unterhalt für die Mutter - maiglöckchen 16.01.05, 20:46
- Re: Unterhalt für die Mutter - Tati007 16.01.05, 20:59
- hi Tati - RainerM 17.01.05, 8:19
- sorry, das wusste ich so nicht :) - Tati007 17.01.05, 12:21
- Das ist ja das gute.... - RainerM 17.01.05, 12:25
- sorry, das wusste ich so nicht :) - Tati007 17.01.05, 12:21
- hi Tati - RainerM 17.01.05, 8:19
- Re: Unterhalt für die Mutter - Tati007 16.01.05, 20:59