Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Tati007 am 16.01.2005, 20:59 Uhr

Unterhalt für die Mutter

Hi,
Unterhalt bekommst Du nur wenn Du vorher gearbeitet hast und der Vater zahlungsfähig ist.

In der Düsseldorfer Tabelle steht neben dem Kindesunterhalt ein Freibetrag, der ihm zusteht, alles darüber muss er an Dich zahlen.

Je nach seinem Einkommen kann das viel oder wenig oder nichts sein.

Tati

 
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