Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Alisha23 am 16.01.2005, 5:08 Uhr

Unterhalt für die Mutter

Hallo,
ich habe eine süsse Tochter, gehe noch 15 Std arbeiten während der Elternzeit um uns über die Runden zu bringen. Reicht natürlich hinten und vorne nicht.
Habe jetzt erfahren das auch der Kindesmutter Unterhalt zusteht, auch wenn man nicht verheiratet war.
Kann mir jemand sagen wo ich die Höhe berechnen lassen kann?
Gibt es da so was ähnliches wie die Düsseldorfer Tab.?
Möchte ungern gleich zum Anwalt gehen da ich es mir eigentlich auch nicht leisten kann.
An wen könnte ich mich da wenden?
Dank für Eure Antworten und Mühe!

Liebe Grüße,
Alisha

 
6 Antworten:

Re: Unterhalt für die Mutter

Antwort von Mäuschen2004 am 16.01.2005, 11:50 Uhr

Also Dir steht als Mutter auch Unterhalt zu,aber soweit ich weiß nur für die Zeit, in der Du in Erlternzeit bist. Wenn Du aber trotz Arbeit ein geringeres Einkommen hast, dann muß der Vater schon zahlen. Es wird pauschal so berechnet, daß man sein Nettojahresgehalt + Weihnachtsgeld + feste Prämien + Urkaubsgeld nimmt, durch 12 teilt und das ist dann sein durchscnittliches Monatseinkommen. Nehmen wir mal eine Zahl von 1.500€, nur als Beispiel. Dann muß man, falls der Vater arbeiten geht 5% Arbeitswegpauschale abziehen bzw. die km, die er hat. Das was dann übrig bleibt ist das zu berechnende Gehalt, was man für den Unterhalt braucht. Der Vater muß 1.000€ als Selbstbehalt über haben und alles drüber geht an die Mutter, der Kindesunterhalt ist dann aber auch schon mit eingeschlossen.

Schau mal bei mir auf der HP unter Links, da hab ich einen, da sind die Unterhaltsleitlinien, da kannst Du alles nochmal genau durchlesen.

Ansonsten ruf bei Deinem Amtsgericht an und frag, wie das ist mit Prozesskostenbeihilfe bzw. vorerst Beratungshilfe. Ich mußte mir selbst einen Anwalt suchen (vorsicht, erst beim Amtsgericht fragen, ob Du Dir selbst einen suchen kannst, sonst kriegst Du Geld nicht erstattet) und meine Anwältin reicht dann die ganzen Sachen für mich ein und somit hab ich weder Anwaltskosten noch Gerichtskosten.

Viel Glück, kannst mich auch gerne anmailen.

Melanie
www.babyglueck.de.ms

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Re: Unterhalt für die Mutter

Antwort von maiglöckchen am 16.01.2005, 20:46 Uhr

Hi!
Ja, dir steht auch dann für 3 Jahre Unterhalt zu, wenn ihr nicht verheiratet wart. Ich streite mich schon lange deswegen rum :-( Würde es auf jeden Fall versuchen, geht ja drum, daß du die ganze Betreuung allein machst und das sozusagen der Ausgleich dafür ist. Nennt sich auch Betreuungsunterhalt. Vielleicht bekommst du ja auch beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein, dann kriegst du den Anwalt kostenlos. Kommt auf dein Einkommen an.
Viel Glück!
Beate

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Re: Unterhalt für die Mutter

Antwort von Tati007 am 16.01.2005, 20:59 Uhr

Hi,
Unterhalt bekommst Du nur wenn Du vorher gearbeitet hast und der Vater zahlungsfähig ist.

In der Düsseldorfer Tabelle steht neben dem Kindesunterhalt ein Freibetrag, der ihm zusteht, alles darüber muss er an Dich zahlen.

Je nach seinem Einkommen kann das viel oder wenig oder nichts sein.

Tati

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hi Tati

Antwort von RainerM am 17.01.2005, 8:19 Uhr

Hi Tati,
naja, ganz so nicht :o)

-auch wenn die Mutter NICHT gearbeitet hatte, steht ihr UNterhalt zu, insofern der Vater leistungsfähig ist (zB beträgt der Bedarf dann 730Euro)

-es gibt (nach aktueller BGH-Rechtsprechung) auch bei unverheirateten Eltern d4er Halbteilungsgrundsatz und das bedeutet, dass Unterhaltsempfänger (Mutter) nicht mehr vom Einkommen bekommt, als Unterhaltszahler (Vater) für sich behalten kann.
Meistens kommt es aber zum Mangelfall und dann hast du Recht, dann geht alles vom Einkommen über den Selbstbehalt von 840Euro (aktuelle BGH-Urteil) als UNterhalt ab.

cu

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sorry, das wusste ich so nicht :)

Antwort von Tati007 am 17.01.2005, 12:21 Uhr

Hi,
ich wollte keine Falschaussage machen.

Ich dachte, wenn die Mutter nicht gearbeitet hat, hat sie auch keinen Anspruch, aber ich lerne NIE aus :)

Tati

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Das ist ja das gute....

Antwort von RainerM am 17.01.2005, 12:25 Uhr

... dass man nie auslernt, - passiert mir Gott sein dank auch immer wieder, besonders auch bei dieser thematik
;o)
cu

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