Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sabine7007 am 24.02.2003, 21:48 Uhr

Unterhalt für Mutter und Kind

Wie bereits in den vorigen Beiträgen erwähnt, bekommst Du auf jeden Fall in den ersten zwei Jahren 600 DM (rechne immer noch in DM - leider)Erziehungsgeld. Hier in BW bekommt man sogar im 3. Jahr Geld - aber "nur" noch 400 DM. Dann bekommst Du natürlich 300 DM Kindergeld.

Ausserdem muss der KV für das Kind und für Dich Unterhalt bezahlen (auch wenn ihr nie zusammen gewohnt habt). Für Dich allerdings nur in den ersten drei Jahren, damit Du beim Kind zu Hause bleiben kannst. Höhe richtet sich nach seinem Verdienst.

Den Unterhalt fürs Kind kannst Du übers Jugendamt laufen lassen - Deinen Unterhalt musst Du entweder über einen Rechtsanwalt einfordern, oder ihr beide werdet Euch über die Höhe einig.
Soweit ich weiss (Rechtsanwalt oder Jugendamt fragen) steht Dir aber auch vom Vater ein Zuschuss zur Erstlingsausstattung zu.

Dann kannst Du bei niedrigem Einkommen über Deine Gemeideverwaltung Wohngeld beantragen, und bekommst dann evtl. auch den Sozialtarif bei der Telekom und bist bei der GEZ befreit.

Hoffe, dass ich Dir ein wenig helfen konnte.

LG Sabine

 
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