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Geschrieben von shortie am 22.09.2016, 14:00 Uhr

Unterhalt: 50% akzeptieren oder Gericht?

Nach jahrelangem Gejuckel mit dem KV, der einfach mal gar keine Nachweise über sein Tagwerk erbrachte, dem Gerichtsvollzieher leere Taschen präsentierte usw., und die Beistandschaft damit schön beschäftigte, steht angeblich ein Durchbruch bevor:
KV könnte jetzt einen Titel auf 50% Mindestunterhalt unterzeichnen, und das sei schon schön gerechnet. Er sei selbständig, aus der Branche habe man den Angestelltentarif und eine Nebentätigkeit von 175€ zugrunde gelegt und sei dann auf besagte 50% gekommen.

Mehr würde der Richter auch nicht herauskitzeln können. Es würde aber länger dauern. Momentan läuft das Gerichtsverfahren schon, er wurde bereits verklagt auf Herausgabe von Unterlagen, aber er rückt nichts raus.

Leider glaube ich auch nicht, dass er wirklich Reichtümer sein eigen nennt. Aber ich weiß, dass er sich drückt, arm rechnet und im Zweifel den weniger lukrativen Job annimmt, damit ich alleine für die Kinder sorgen muss. Er betrachtet das einfach nicht als seine Aufgabe.
Und er wird ganz sicher die Titel über 50% genauso wenig bedienen, wie den bestehenden vom ältesten Kind über 100%.
Es wird gerahmter Wandschmuck.

Ich könnte noch ein Veto einlegen bei der Beistandschaft.
Habt ihr Input für mich?

(Nach wie vor wäre uns Geld am liebsten, weder Titel noch Gedöns.)

 
21 Antworten:

Re: Unterhalt: 50% akzeptieren oder Gericht?

Antwort von shinead am 22.09.2016, 17:12 Uhr

Wenn Du davon ausgehst, dass er eh nicht zahlt, würde ich ihn vor Gericht zerren. (Ich hätte dabei schlichtweg meinen Spass!)

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Re: Unterhalt: 50% akzeptieren oder Gericht?

Antwort von Terkey235 am 22.09.2016, 18:00 Uhr

Ich würde ihm auch nicht noch ein weiteres Mal demonstrieren, dass er ohne Stress damit durchkommt. Dann lieber vor's Gericht. Der hat sich schon so viel geleistet, und auch wenn es ihn nicht dolle juckt, würd eich ihm nicht den noch bequemeren Weg ebnen und so Quatsch wie 50% unterschreiben. No way in hell.

LG terkey

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Re: Unterhalt: 50% akzeptieren oder Gericht?

Antwort von desireekk am 22.09.2016, 20:38 Uhr

Ich bin bei meinen Vorschreiberinne und sage noch dazu:

welche Message willst Du deinen Kindern mitgeben?
Welchen Anspruch sollen sie die nächsten 30 Jahre gegen den Vater haben?

DAS wäre für mich entscheidend.


... das gibt Dir ggf. die für Dich richtige Antwort...

LG

D

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Weil es mehrere Kinder sind nur 50%, bei einem 100%

Antwort von shortie am 22.09.2016, 21:41 Uhr

Es ist angeblich nicht möglich, ihn (wie auch immer zwangweise) zu einer anderen Tätigkeit zu ermuntern, als zu der, die er mal gelernt hat. Von dieser wird das durchschnittliche, regional übliche Gehalt angenommen. Eine zusätzliche Tätigkeit sei ihm zuzumuten, Minijob. Der wird aber nicht mit 450 angesetzt, sondern mit 175€/mtl.

Im Ergebnis ist das halt so wenig, dass es bei mehreren Kindern auf nur noch 50% pro Kind rauskommt.

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Re: Unterhalt: 50% akzeptieren oder Gericht?

Antwort von fsw am 22.09.2016, 21:42 Uhr

Hallo shortie!Ich habe dir eine PN geschrieben..Liebe Grüße fsw!

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Re: Weil es mehrere Kinder sind nur 50%, bei einem 100%

Antwort von desireekk am 22.09.2016, 23:08 Uhr

Das soll doch bitte ein Richter entscheiden....

VG

D

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Desiree Re: Weil es mehrere Kinder sind nur 50%, bei einem 100%

Antwort von shortie am 22.09.2016, 23:29 Uhr

Aber der Ex wird doch nicht wegen Kinderzahl zum Topverdiener.
Die zu verteilende (fiktive) Grundmasse bleibt die gleiche.

Beistand meint, wenig Geld und das regelmäßig, sei besser als ein Riesentitel unbedient.

Ich glaube allerdings nicht, dass überhaupt was kommt.

So, wie er angeblich und offenbar wirtschaftet, ist er bis Jahresende (!) Pleite!

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Was die Beistansdschaft sagt...

Antwort von desireekk am 22.09.2016, 23:52 Uhr

Pff, das wäre mir wurscht.
Die gehen den Weg des geringsten Widerstandes, wollen es vom Tisch haben und den "Erledigt" Stempel drauf.

Aber: was erklärst Du Deinem Kind dass es keinen Anspruch auf vollen Kindesunterhalt hat?
Nicht jetzt, aber in 10-15 Jahren?
Warum du es quasi in seinen Rechten beschnitten hast?

Denn das Kind kann nun auch noch in 10 oder 25 Jahren losziehen und den Unterhalt fordern, zumindest gibst Du ihm dann die Chance.

LG

D

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Re: Was die Beistansdschaft sagt...

Antwort von shortie am 23.09.2016, 0:31 Uhr

Das blöde ist ja, dass ich nicht weiß, was raus kommt.

Da KV bislang arbeitsfähig und gesund ist, wird er vermutlich als unterhaltspflichtig vom Richter eingeschätzt. Und dann auch berechnet, aber im schlimmsten Fal mit Mindestlohn, dann bleibt gar nichts übrig für Unterhalt.

Leider kann ich überhaupt nicht einschreiten, weil ich keine beteiligte Partei bin. Es ist vor dem Gericht ein Verfahren Beistand gegen KV.

Meine Kinder erwarten eh keine Unterstützung vom KV. Die haben die (sie nervensparende) Einstellung, alles was kommt ist Extra.

Sein hundertjähriges Studium (weil er ja mehr verdienen wollte, wegen der Kinder) hat der Ex nicht abgeschossen, beim Beistand hat er offenbar absichtlich einen auf minderbemittelt gemacht und seine Jobkündigung der Vollzeitstelle direkt nach der Trennung 2009 kann man nicht mehr verwerten.

Wenn ich Pech habe, wird der Arme vor lauter Stress krank, hatten wir auch schon, und wird dann mit 0 tituliert bei Gericht.

Das macht mir arg zu schaffen, eine Entscheidung zu treffen, die in der Quintessenz immer die gleiche ist, aber deren Auswirkungen ich nicht einschätzen kann.

"Sie hat ja dem außergerichtlichen Vergleich zugestimmt."

Ich habe heuer schon einmal einem Vergleich mit ihm zugestimmt, Sorgerecht. Hätte das alleinige bekommen können, habe mich aber mit Vollmachten zufrieden gegeben.
Was ich jetzt damit machen kann, ist in etwa gleich wie ASR. Aber sollte mir was zustoßen, kommen die Kinder zu ihm statt ins Heim. Das finde ich durchaus besser.

Alles hat Vor- und Nachteile.
Shit.

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Re: Unterhalt: 50% akzeptieren oder Gericht?

Antwort von Bookworm am 23.09.2016, 6:43 Uhr

Vor Gericht gehen, vll. ist bis dahin das Gesetz durch, dass es Unterhalt-Nichtzahlern an den Führerschein geht...

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Re: Unterhalt: 50% akzeptieren oder Gericht?

Antwort von Pamo am 23.09.2016, 7:47 Uhr

Wenn es alles eh keinen Cent erbringen wird, dann hol die theoretische Maximalkohle. Bei so einem manipulativen Vertreter sei ihm kein Vergleich gegönnt. Vielleicht werden die Kinder das Geld aus ihm raus schütteln.

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Re: Was die Beistansdschaft sagt...

Antwort von shinead am 23.09.2016, 9:54 Uhr

>>Aber sollte mir was zustoßen, kommen die Kinder zu ihm statt ins Heim. Das finde ich durchaus besser.

Auch wenn der KV kein Sorgerecht hat, kommen die Kinder im Falle des Falles zum KV (sofern Kontakt besteht und keine Verfügung dagegen steht). Das hat rein gar nichts mit dem ASR zu tun.
Ich habe beim JA schriftlich hinterlegt, dass der KV keinen Kontakt hat zu Junior und daher nicht als Betreuung zur Verfügung steht.

Ich würde eher kämpfend untergehen (mit einem 0er Titel) als es einem Unterhaltsverweigerer einfach zu machen.

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Re: Unterhalt: 50% akzeptieren oder Gericht?

Antwort von HeikeB1969 am 23.09.2016, 13:21 Uhr

Hallo , sollte hier hin, sorry,

und noch ein Aspekt - wenn Du nachweisen kannst, dass er keinen Unterhalt bezahlt - trotz Titel und allem - dann ist das Kind ihm später, wenn er bedürftig werden sollte, keinen Unterhalt schuldig.
Da gibts ein Urteil, mir fällt bloß grad nicht ein, wo das steht. ABer aus diesem Grund dokumentiere ich jeden Widerspruch von ihm unter meinen Pfändungen, jede Verzögerung, jeden Pups - damit Kind in ferner Zukunft mal nicht seine wohlverdienten Euronen an ihn abgeben muss.

Ich plediere also fürs Gericht.

Lg
Heike

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Update: Unterhalt: 50% akzeptieren oder Gericht?

Antwort von shortie am 23.09.2016, 18:57 Uhr

Ich werde das großzügige Angebot nicht annehmen.
Euch danke ich sehr, sehr für den Input!!

Es wäre schön, tatsächlich ab nächsten Monat Geld auf dem Konto zu haben. Aber mal ehrlich, wieso auf einmal, wenn jahrelang gar nicht?
Und das Versprechen, Unterlagen einzureichen, wurde auch jahrelang gebrochen. Wieso sollte sich das jetzt ändern?

Außerdem ist ein Vergleich doch immer für den einen nicht so schlimm wie befürchtet (KV) und für den anderen weniger, als eigentlich drin gewesen wäre (Kinder).

Die Spielchen, die er als armes Opfer schon wieder abgezogen hat, der von gaaar nichts wusste und auch nicht schlau genug ist, zu verstehen, DASS man ÜBERHAUPT Unterhalt zahlen muss, sind unter aller Würde und auf keinen Fall einen Vergleich wert.

Übrigens habe ich mich erkundigt, wie lange seine angebliche Geschäftstätigkeit so laufen kann.
Sie ist auf jeden Fall nicht auf Gewinn ausgelegt, nicht auf Langfrist, und in den nächsten Monaten machen ihm die Behörden sowieso den Laden dicht. Weil er extrem unsauber (Papiere) arbeitet. Das konnten mir Fachleute anhand der rudimentären Eckdaten glaubwürdig versichern. Die meiste Zeit war er selbständig, oder hat sich offiziell gar nirgends angemeldet.
Was erklären würde, warum er keine Unterlagen beibringt.
ODER:
Er hat doch alle Papiere (er muss doch wenigstens seinen Kunden Rechnungen stellen, sonst bekäme er ja gar kein Geld in die Kasse und hätte auch nichts für seinen Lebensunterhalt) und tut nur so, als ob er keine Papiere da hat.
Das ist wahrscheinlicher. Denn wer würde schon zahlen ohne eine Rechnung? Oder eben schwarz.



Nee, mit mir nicht!
(Und sie hätten mich fast gehabt, mit dem Versprechen, ab nächsten Monat dann eben eine verringerte Summe zu zahlen, jedoch regelmäßig. Aber in leeren Versprechen ist der Ex ha so Meister. Der Beistand agiert übrigens wieder mehr als Vertreter des Ex denn als Kindesvertreter.)

Schönes Wochenende!

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Re: Update: Unterhalt: 50% akzeptieren oder Gericht?

Antwort von Pamo am 23.09.2016, 19:55 Uhr

Ich denke, jetzt liegst du richtig.

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Re: Update: Unterhalt: 50% akzeptieren oder Gericht?

Antwort von Curly-Cat am 25.09.2016, 8:14 Uhr

Bin bei den anderen und möchte noch anmerken, dass der Vater meiner Tochter auch dachte, wenn er von Luft und Liebe lebt, beeindruckt das den Richter. Hat er leider Pech gehabt, denn trotz nachweislich keinerlei Einkünfte und nur mit einem Taschengeld seiner Lebensgefährtin über die Runden kommend, wurde er verurteilt. Unterhalt oder Haftstraft. Da war ihm zahlen dann doch lieber.
Also bleib dran, kann dauern, aber könnte sich irgendwann lohnen und lass dich nicht auf diesen Vergleich ein. Wer schlug den vor? Das Jugendamt? Frechheit!

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Curly Re: Update: Unterhalt: 50% akzeptieren oder Gericht?

Antwort von shortie am 25.09.2016, 11:00 Uhr

Ja, Vorschlag vom Jugendamt.
Ex stand bereits vor Gericht und wurde verklagt. Nix passierte von Seiten des Ex.
Auf einmal marschierte Ex ohne Anlass zum Richter von damlas und erbat Privataudienz.
Der Richter schickte ihn weg und schlug vor, es beim JA zu versuchen.
Und die kamen dann auf die Idee mit dem Vergleich.

Mich stört allein schon dieses immer wieder auf den Ex Rücksicht nehmen und auf seine begrenzten Möglichkeiten achten. Warum kann er nicht einfach einmal tun, was er tun soll? Er muss eine Extrawurst haben und es muss nach ihm gehen. Wäre in Ordnung, solange das Ergebnis ok. ist. Ist aber nicht in Ordnung, wenn das Ergebnis nur für ihn ok. ist.

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Re: Unterhalt: 50% akzeptieren oder Gericht?

Antwort von spiky73 am 26.09.2016, 6:19 Uhr

Huhu Shortie,

Keine Ahnung, weshalb ich das hier übersehen habe...
Wie die anderen bereits schruben, würde ich auch dem Vater was husten und den Titel NICHT unterschreiben.
Warum? Weil ich es kann, weil es ihn vielleicht irgendwann doch ein bißchen in seinem Treiben zumindest zeitlich behindert, und weil ja vermutlich finanziell eh nie was rumkommen wird.
Und außer ihn zu ärgern würde ich ganz geschmeidig aufhören, ihm die Kinder nachzutragen... Der hat den "Best Father"-Anspruch, den ER glaubt zu haben, doch eh schon vor zig Jahren verwirkt... &512;

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Curly Re: Update: Unterhalt: 50% akzeptieren oder Gericht?

Antwort von shinead am 26.09.2016, 8:11 Uhr

Die Jugendämter gehen den Weg des geringsten Widerstands. Deshalb lassen sie ja auch, soweit möglich, UVG laufen und belästigen den KV nicht erhöhten Erwerbsobliegenheiten oder Einkommensnachweisen.

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Spiky

Antwort von shortie am 29.09.2016, 10:37 Uhr

Die 50% kann ich dann immer noch bei Gericht akzeptieren, oder leistungsunfähig, oder 100% oder sonstwas.
Es wird eh nichts bei rumkommen.
Als nächstes müsste im Spielplan eigentlich Insolvenz stehen, geschäftlich. Privat isser bestimmt eh offiziell pleite.

Die Kinder trage ich nicht hinterher, sie dürfen aber Kontakt aufnehmen, wenn sie wollen. Das ist mal ja, mal nein. Ca. immer zu ihren Geburtstagen und Weihnachten ... ;)

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shortie

Antwort von spiky73 am 30.09.2016, 14:32 Uhr

Kluge Kinder!

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