Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Viktoria13 am 08.11.2018, 21:23 Uhr

Unsicher -.-*

Hallo,
ich bin über Deine Bemerkung mit dem neuen Arbeitsvertrag gestolpert. Prüfe, ob da dann nicht alte Ansprüche (z.B. Betriebeszugehörigkeit, etc.) wegfallen. Vielleicht ein "Kniff" Deines Chefs?
Vielleicht liege ich auch falsch, aber eine Prüfung Deinerseits hierzu schadet nichts.
Gruß
V.

 
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