Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Danyshope am 18.12.2017, 18:32 Uhr

Unglücklich und alleine

Nur mal wegen hartz4, wer hat dir den Blödsinn wegen der Eigentumswohnung erzählt? Wenn es selbstgenutzter und angemessener wohneigentum ist muss man da nichts verkaufen. Und schon mal gar nicht wenn es ein absehbarer Zeitraum wie ez ist. Davon ab, im schlimmsten Fall geben dir die das dann als Darlehen und schreiben sich ins Grundbuch ein. Das Amt wird aber einen Nachweis haben wollen darüber wie vor Unterhalt fließt und entsprechend kürzen. Aus Nettigkeit verzichten ist da nicht.

 
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