Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Mailady am 04.12.2004, 22:50 Uhr

Ungerecht!

Bei der Wohnun rechnet man erste Person 45qm + 2. Pers. 15 qm + 3. Pers. 15qm + 4. Pers. 10 qm.= 85 qm. Das baby hat noch keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Normal sagt man ab 5 od. 6 Jahren haben die Kiddis einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Wenn du aber die zulässigen qm und den zulässigen qm-Preis (beim sozialamt erfragen) nicht überschreitest kräht kein Hahn danach wieviele Zimmer die Wohnung hat.
Wurden die Abzüge von einem gericht bestätigt oder haben das die Anwälte der beiden berechnet ohne Gerichtlichen Titel?
LG

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.