Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mailady am 04.12.2004, 22:10 Uhr

Ungerecht!

Meine Vorrednerin hat Recht, wenn du dir eine Wohnung nehmen willst, dann setzte dich vorher mit dem Sozialamt in Verbindung. Kannst du für deine anderen beiden Kinder kein Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen?
Ich staune auch dass die Kosten vom Haus beim Unterhalt berücksichtigt werden, bei meinem Lebensgefährten spielt das keine Rolle, er muss bis zum Selbstbehalt alles abgeben und ebend zusehen was er mit dem Hauskredit macht. Das hat sich jetzt die Bank geholt und er wird wohl in Privatinsolvenz gehen müssen.
Wurde das direkt vom gericht festgelegt?
LG

 
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