Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von tapeten am 03.12.2004, 18:51 Uhr

Ungerecht!

Hallo,
wenn Du Dir in der neuen Stadt eine Wohnung nehmen möchtest udn auch dort dann Sozialhilfe beantragen musst, dann würde ich Dir schon empfehlen vorher das Sozialamt darüber in Kenntnis zu setzen. Sie könnten ansonsten sagen, dass die Wohnung zu groß/ zu teuer ist, nur drei Monate die angemessene Miete übernehmen und danach auf den angemessenen Teil kürzen.
Ob du Anspruch auf Sozialhilfe hast, kann ich Dir leider nicht genau sagen, dass kommt auf viele Einzelheiten an. Ob du Vermögen etc. hast. Ich denke dass, das Haus auch hierbei dann teilweise angerechnet wird.
Du wirst dich auch darauf einstellen müssen, dass das SOzialamt dich auffordert ein Schreiben des anwaltes vorzulegen, dass dein Mann auf Unterhalt hingewiesen wurde. Wenn das nicht bereits geschehen ist. Aber so wie es sich anhört ist das bereits geschehen.
Es wird sicher manchmal schwer, da das Soziamt natürlich alle eventl. Einnahmen und Vermögensgegenstände nachfragt.
Hoffe ich konnte Dir helfen.
Liebe Grüße

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.