Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Kerstin75 am 02.12.2004, 22:41 Uhr

Ungerecht!

Ich lebe mit meinen 3 Kindern von meinem Mann getrennt. Mein jüngster Sohn ist von einem anderen Mann. Bei beiden ist es nun so, daß sie aufgrund des Selbstbehaltes von 840 € keinen Unterhalt zahlen können, da sie beide ein Haus abzahlen müssen. Zur Zeit lebe ich in dem Haus, welches meinem Noch-Ehemann und mir gehört, wir müssen es aber, aufgrund der hohen Belastung, verkaufen. Mein Noch-Ehemann wohnt derzeit bei Freunden. Nun fragte der Makler, ob es möglich sei, das Haus noch dieses Jahr freizustellen....nun bin ich am Überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn mein Mann in das Haus wieder einzieht und ich mir mit den Kindern eine Wohnung suche. Da ich nur von Kinder-und Erziehungsgeld und Unterhalt für den ganz Kleinen lebe (ich habe zur Zeit ca etwas über 900 Euro monatlich), würde ich gerne wissen, ob ich evtl eine Wohnung bezahlt bekomme...hat jemand Erfahrung? Ist es nicht ungerecht, daß den Männern nach Abzug von Darlehen und Fahrtkostenpauschale noch der Selbstbehalt bleiben darf und ich habe insgesamt für 4! Personen gerade mal etwas mehr für alles? Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe? Würde gern in die Nachbarstadt ziehen, muß ich mich dann schon gleich bei dem dortigen Sozialamt melden?
Hat jemand Parallelen zu meiner Geschichte entdeckt und kann mir vielleicht sagen, was auf mich zukommt, bzw auf was ich mich einstellen kann oder muß?

Bin für jeden Tip dankbar, zumal ich nicht mehr weiter weiß. Hatte so sehr auf den Unterhalt gehofft.....

 
5 Antworten:

Re: Ungerecht!

Antwort von tapeten am 03.12.2004, 18:51 Uhr

Hallo,
wenn Du Dir in der neuen Stadt eine Wohnung nehmen möchtest udn auch dort dann Sozialhilfe beantragen musst, dann würde ich Dir schon empfehlen vorher das Sozialamt darüber in Kenntnis zu setzen. Sie könnten ansonsten sagen, dass die Wohnung zu groß/ zu teuer ist, nur drei Monate die angemessene Miete übernehmen und danach auf den angemessenen Teil kürzen.
Ob du Anspruch auf Sozialhilfe hast, kann ich Dir leider nicht genau sagen, dass kommt auf viele Einzelheiten an. Ob du Vermögen etc. hast. Ich denke dass, das Haus auch hierbei dann teilweise angerechnet wird.
Du wirst dich auch darauf einstellen müssen, dass das SOzialamt dich auffordert ein Schreiben des anwaltes vorzulegen, dass dein Mann auf Unterhalt hingewiesen wurde. Wenn das nicht bereits geschehen ist. Aber so wie es sich anhört ist das bereits geschehen.
Es wird sicher manchmal schwer, da das Soziamt natürlich alle eventl. Einnahmen und Vermögensgegenstände nachfragt.
Hoffe ich konnte Dir helfen.
Liebe Grüße

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Re: Ungerecht!

Antwort von Mailady am 04.12.2004, 22:10 Uhr

Meine Vorrednerin hat Recht, wenn du dir eine Wohnung nehmen willst, dann setzte dich vorher mit dem Sozialamt in Verbindung. Kannst du für deine anderen beiden Kinder kein Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen?
Ich staune auch dass die Kosten vom Haus beim Unterhalt berücksichtigt werden, bei meinem Lebensgefährten spielt das keine Rolle, er muss bis zum Selbstbehalt alles abgeben und ebend zusehen was er mit dem Hauskredit macht. Das hat sich jetzt die Bank geholt und er wird wohl in Privatinsolvenz gehen müssen.
Wurde das direkt vom gericht festgelegt?
LG

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Re: Ungerecht!

Antwort von kerstin75 am 04.12.2004, 22:43 Uhr

Hallo, erstmal danke für Eure schnelle Antwort. Ja, bei den beiden Papis wurde vom Nettogehalt das jeweilige Hausdarlehen abgezogen, sowie eine enorm großzüge Fahrtkostenpauschale sowie Lebensversicherungsbeiträge. Danach blieben nur noch ca. 600-700 Euro übrig und mir wurde erklärt, daß der Selbstbehalt damit unterschritten sei und ich keinen Anspruch hätte. Ich muß im Moment von 900 Euro leben und damit alles bezahlen- 4 Personen, darunter ein Baby. Warum darf einer einzigen Person ein Selbstbehalt von 840 Euro bleiben und ich habe für 4 Personen nur knapp drüber und hab vorher nicht diese SAchen abziehen können? Es ist wirklich unfair, zumal der Papa meines jüngsten Kindes bei sich alles abgezogen hat, und seine Frau arbeitet und ihr das Haus zur Hälfte auch gehört.
Ich möchte in die andere Stadt, weil dort meine Eltern wohnen und ich dann vielleicht früher wieder in den Job kann. Kann mir einer sagen, auf wieviel qm ich mit 3 Kindern Anspruch beim Sozialamt haben würde und wieviel Zimmer? Würde ich eine 4 Zimmerwohnung kriegen?

Vielen DAnk, Kerstin

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Re: Ungerecht!

Antwort von Mailady am 04.12.2004, 22:50 Uhr

Bei der Wohnun rechnet man erste Person 45qm + 2. Pers. 15 qm + 3. Pers. 15qm + 4. Pers. 10 qm.= 85 qm. Das baby hat noch keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Normal sagt man ab 5 od. 6 Jahren haben die Kiddis einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Wenn du aber die zulässigen qm und den zulässigen qm-Preis (beim sozialamt erfragen) nicht überschreitest kräht kein Hahn danach wieviele Zimmer die Wohnung hat.
Wurden die Abzüge von einem gericht bestätigt oder haben das die Anwälte der beiden berechnet ohne Gerichtlichen Titel?
LG

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Re: noch was

Antwort von Mailady am 04.12.2004, 22:54 Uhr

wenns nicht gerichtlich tituliert wurde, hol dir nen Beratunsschein auf dem Amtsgericht und ab zu nem guten Anwalt, der kostet dich mit dem Schein max. 10,00 euro.Für dei Verhandlung gibts prozesskostenbeihilfe.
LG

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