Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von eternity am 16.06.2004, 10:27 Uhr

und nach dem Unterhaltsvorschuss.........NIX ????

Hallo,

ich bekomme momentan noch (ein paar Monate) Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.


Welche Erfahrungen habt Ihr (mit dem Jugendamt etc.) gemacht nachdem der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach den 72 Monaten erloschen war?

Habe nämlich jetzt schon oft gehört dass es ziemlich egal ist ob Väter Unterhalt zahlen oder nicht.......tolle Aussichten!!!


Danke schon jetzt für alle Antworten!!!

 
21 Antworten:

Re: und nach dem Unterhaltsvorschuss.........NIX ????

Antwort von Lucile am 16.06.2004, 11:20 Uhr

Hallo Eternity

Es stimmt, es gibt eine sehr grosse und breite Akzeptanz bzgl. nichtzahlender Väter.

Es bleibt Dir dann der Weg selbst zu betreiben oder einen Anwalt zu beauftragen.

Auch diesbezüglich sind es wie so oft, die Kinder, die darunter leiden.

Grüsse
Lucile

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Re: und nach dem Unterhaltsvorschuss.........NIX ????

Antwort von RainerM am 16.06.2004, 11:48 Uhr

Hi,

"
Habe nämlich jetzt schon oft gehört dass es ziemlich egal ist ob Väter Unterhalt zahlen oder nicht.......tolle Aussichten!!!"

Das ist so nicht ganz richtig.
Es kommt darauf an, ob der Vater zahlungsfähig ist, oder nicht.

Ist er (nach Aktenlage) nicht zahlungsfähig, dann wird die Motivation des Jugendamtes, den Unterhalt durch Klage durchzusetzen, natürlich gedämpft sein.

Wäre der avter zahlungsfähig, er weigert sich aber, dann hat er vor Gericht schlechte Karten.

Das Probhlem dabei ist aber, dass es oft sehr unterschiedlich beurteilt wird, ob jemand leistungsfähig ist, oder nicht.

Abgesehen davon, wenn du weisst, dass der Vater seit langem zB arbeitslos ist, (und das sind heutzutage nicht wenige) dann ist die Hoffnung auf UNterhalt wohl gering.

Und letztendlich... warum sollen Dritte motivierter und aktiver sein, als du selber?

Warum klagst du nicht auf Kindesunterhalt, warum wartest du darauf, dass es andere (für dich) tun?

Die Frage meine ich ganz im ernst.

Bei Kindesunterhalt sind die Gerichte jedenfalls dem Unterhaltspflichtigen gegenüber wenig nachsichtig.

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@Rainer :-)

Antwort von bikermouse66 am 16.06.2004, 12:19 Uhr

Hallo :-)

schön mal wieder von Dir zu lesen.
Leider gibt es bei uns auch schon seit 3 Monaten keinen Unterhalt mehr für den Minibiker :-( Allerdings ist die Pfändung Anfang Juni vom Gericht raus. Danach wird es wohl auch mit der schönen Ruhe, die zur Zeit herscht vorbei sein.
Ansonsten ist hier alles topfit. Der zweite Minibiker fühlt sich im Bauch noch superwohl und ich sehe lustig aus. Der Dicke wird langsam nervös, obwohl er ja sooooooo ruhig und gelassen tut *fg

Knuddels in den Norden

mousy mit Terroristenfraktion

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Re: @Bikerin

Antwort von RainerM am 16.06.2004, 12:28 Uhr

Hi Bikerin,
Du hast dich also so richtig eingekugelt?!

*lol+

Ist es jetzt bald soweit?

Puuuh, eine Kollegin dürfte auch demnächst loslegen, Britta sicherlich auch, du.... wer soll da noch die Übersicht behalten?

Ich bin nur froh, dass ich unschuldig bin *lol*

Uns geht es übrigens prächtig!
Mit Vinc kann man jetzt immer mehr Dummheiten anstellen ;o)

Hoffentlich regelt sich das irgendwann mit dem "Kindsvater" bei euch.....

Gruss und alles Gute! Und bitte auch einen Gruss an deinen Dicken & dem grossen Kleinen.

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Re: grosse und breite Akzeptanz bzgl. nichtzahlender Väter.

Antwort von Rob am 16.06.2004, 12:58 Uhr

Hi Lucile, so stimt das aber nicht. Ein normaler Angestellter hat keine Chance seine Unterhaltspflichten nicht nachzukommen. Wer arbeitslos ist oder selbständig aber nur ein paar Euronen verdient, bei dem ist halt nicht viel zu holen...
Gruß, Rob

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Danke Lucile.......Lieber RainerM

Antwort von eternity am 16.06.2004, 12:58 Uhr

*******Warum klagst du nicht auf Kindesunterhalt, warum wartest du darauf, dass es andere (für dich) tun?***********



Danke Rainer für die unangebrachte Unterstellung.

Lass mal die Kommode mit den vielen Schubladen aussen vor, es steht Dir nicht zu Menschen so zu beVORurteilen!

Es steht nämlich nirgends in meiner Fragestellung dass ich mich hinsetze und warte.

So wie DU legt man Initiative (eben meine Frage hier nach Infos)lahm und macht einen thread kaputt!!


Bezüglich *Klagen* hatte ich nämlich von meiner Beistandschaft vom Jugendamt mitgeteilt bekommen dass *Richter schon gesagt hätten, was denn eigentlich 5.000 Euros Unterhalt seien, das lohne ja gar nicht das Gericht zu bemühen* und einiges Unschöne mehr.

Und man geht hier in dieses Forum um sich Infos und ein bisschen Mut zum Weitermachen zu holen - nicht um sich dumme Belehrungen anzuhören die völlig fehl am Platz sind!

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:o))

Antwort von RainerM am 16.06.2004, 13:22 Uhr

HI Liebe Eternity,

dein erster Text und dieser lassen auch auf vieles schliessen, soviel dazu.

Ansonsten solltest du dir deine Texte im Sinne von Informationsgehat einmal genauer angucken... wo bitteschön schreibst du etwas, woran man sich anhängen kann umd dir nötige Infos zu bieten?

Sorry, aber ausser deinen Frust hier abzuladen ist weder deine informationsschwache Frage, noch dieser weitere Auswurf dienlich.

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Re: und nach dem Unterhaltsvorschuss.........NIX ????

Antwort von lucile am 16.06.2004, 21:13 Uhr

Rainer,

Das kannst Du nicht wirklich meinen, oder?
Bist nicht auch Du einer der Väter, die gemeinsame Verantwortung vor dem Kind vertreten?
Und hier solls nun auf einmal nicth mehr so sein?

Du vergisst bei Deiner Argumentation den Zahn der Zeit, der an einem nagt, wenn man sich Monat für Monat mit Unterhaltsbetreibungen auseinandersetzen muss.
Das hat was vom Tropfen, der den Stein höhlt.

Und ja, solche Väter, Mütter von mir aus, wenn sie ihren Verpflichtungen nicth nachkommen, gehören ganz anders behandelt als dass man ihnen den grossen Deckmantel des Verständnisses überstreift. Es gibt Rechtsmittel, man muss aber schon mit der breiten Öffentlichkeit drohen, dass sich die Institutionen bewegen und ein bischen wischiwaschi betreiben.

Meine heute leicht verstimmte Meinung zu dem Thema.

Lieben Gruss
Heike

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@Lucile.NIX ????

Antwort von RainerM am 17.06.2004, 8:51 Uhr

Hi Lucile,

"Das kannst Du nicht wirklich meinen, oder?"

Was meinst du jetzt konkret?

"Bist nicht auch Du einer der Väter, die gemeinsame Verantwortung vor dem Kind vertreten?"

Wie es um meinen Bezug zu meinem Kind und dessen Mutter steht, darüber habe ich bisher immer möglichst offen Stellung bezogen.
Ich denke, dass es bei uns super läuft... weil es letztendlich von beiden Elternteilen aktiv so betrieben wird.

Im Detail kann man sich hier und da sicherlich mehr / besseres wünschen, im Ganzen sieht es sehr gut aus, ich jedenfalls bin zufrieden und unser Sohn entwickelt sich prächtig.

"Und hier solls nun auf einmal nicth mehr so sein?"

??? Habe ich das irgendwo geschrieben?
Ich erinnere mich nicht.

Was ich geschrieben habe ist, dass der Vater natürlich zu Unterhalt verpflichtet ist, soweit er dazu in der Lage ist - es gibt nunmal Fälle, da reicht es nichtmal für sich selbst - ich kann nicht beurteilen, ob es hier der Fall ist, denn die Schreiberin SCHWEIGT SICH in diesem Punkt beharrlich AUS.

Darauf zu warten, dass ein überlastetes Amt aktiv wird, ist zeitverschwendung.

Wenn man sich sicher ist, dass der Vater zahlungsfähig ist, dann sollte/muss man Klage erheben.

Dann zeigt sich, ob das der Fall ist.
Und wenn das der Fall ist, bzw das Gericht zu der Erkenntnis kommt, dann wird der Vater auch keine Gnade bekommen.
Sorry, aber alles was ich bisher woanders gelesen habe ist, dass säumige Unterhaltspflichtige hart behandelt werden, dass auch unter den Selbstbehalt gepfändet wird (ist ja immer ein Rechenexempel, wie der SB bestimmt wird).

"Du vergisst bei Deiner Argumentation den Zahn der Zeit, der an einem nagt, wenn man sich Monat für Monat mit Unterhaltsbetreibungen auseinandersetzen muss."

Sowas kann über die Dauer ermüdent sein, ja.

Aber ich rede davon, dass tatsächlich Klage erhoben wird.... das regelt dann das Gericht und der Anwalt.

Nur wo nichts ist, da kann nichts geholt werden.
Wo was zu holen ist, da wird dann auch geholt....

Ursprünglich wurde davon geschrieben, dass Unterhaltsverweigerer unversehrt ihr Ding treiben können... und das stimmt nicht!

Bleibe bitte beim Kern dessen, was ursprünglich geschrieben wurde.

Sammel einmal die Infos zusammen, die die Fragestellerin über irhre Situation preisgegeben hat.

Und du stellst fest, dass man damit nichts anfangen kann, weil ja nichts konkretes zur Sache bekannt wird.

Aussagen, dass sich wg. 5000euro keine Klage lohnt, ist an sich schon blödsinn.

was soll man mit einer solchen Aussage anfangen?
Sie ist pauschalisiert und unscharf.

"Und ja, solche Väter, Mütter von mir aus, wenn sie ihren Verpflichtungen nicth nachkommen, gehören ganz anders behandelt als dass man ihnen den grossen Deckmantel des Verständnisses überstreift."

1. tu ich das nicht... wie kommst du darauf?

2. Was heisst denn, den Verpflichtungen nachzukommen?

3. Auch ein Gericht und ein Amt bringt für Unterhaltsve4rsäumnisse kein Verständnis auf, wenn es dafür keine nachvollziehbaren Gründe gibt.

Ein willkührliches Beispiel:
Ein Alkoholiker, der seinen Job verloren hat und inzwischen von Sozi lebt...

Was willst du da machen?
Der Mensch ist Alkoholkrank... dafür gibt es in unserer Gesellschaft verdammt viel UNverständnis (ich klammere mich da nicht aus).
Aber was willst du bei einem solchen Fall erreichen?

"Es gibt Rechtsmittel, man muss aber schon mit der breiten Öffentlichkeit drohen, dass sich die Institutionen bewegen und ein bischen wischiwaschi betreiben."

hmmmm... wie gesagt, man kann Prozesskostenhilfe beantragen und einen Anwalt loslassen... letztendlich kann dieser dann eine Offenbarung der wirtschaftlichen Verhältnisse durchsetzen und dann sieht man, ob etwas zu holen ist, oder nicht.

Ansonsten gibt es noch den §170StGB der gegen die Verletzung der Unterhaltspflicht eindeutige Strafen stellt.

"Meine heute leicht verstimmte Meinung zu dem Thema."


Ds sit ja das Problem... du und die Schreiberin, ihr lasst mal wieder NUR Dampf ab.
Das hilft exakt: überhaupt nicht!

Wenn am gegen säumige Unterhaltszahlungen vorgehen will, und dabei mir abkotzt, und dann noch dusselige Bemerkungen Dritter in den Raum stellt, dann erreicht man nichts, ausser ein Absinken im eigenen Frust.

cu
*************************************
StGB § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Re:

Antwort von RainerM am 17.06.2004, 8:51 Uhr

sorry, das "NIX???" sollte eigentlich gelöscht sein

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@Rainer

Antwort von Cat74 am 17.06.2004, 19:21 Uhr

Hallo Rainer,
was genau zählt denn zur Verletzung der Unterhaltspflicht?
Gibt es dafür Beispiele, oder hast Du vielleicht einen Link, der das genauer definiert?
Vielen Dank und Gruß von Cat

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Re:

Antwort von RainerM am 18.06.2004, 8:32 Uhr

Hi Cat,
die Verletzung der Unterhaltspflicht setzt schon einiges voraus.

Also dass jemand zB durch Fehlverhalten arbeitslos wird und dann Leistungsunfähig, das stellt noch nicht den Straftatbestand dar.

Entzieht sich jemand jedoch seiner UNterhaltspflicht, indem er unbekannt wegzieht etc pp dann kann es der Fall sein.

Und Streitigkeiten über die Höhe des Unterhaltes, eigenmächtige Kürzungen etc sind auch noch keine Straftat, nur kann man sich über einen Titulierten UNterhalt oder Gerichtsurteil dagegen ganz gut wehren.

Ich habe jetzt leider keine Zeit, alles noch einmal genau im Net zu recherchieren, aber ich denke, du kannst mit Google etc auch gut umgehen, ich muss jetzt erstmal meinem Job nachkommen

Gruss

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Danke, und...

Antwort von Cat74 am 18.06.2004, 22:10 Uhr

...ich wollte Dir natürlich keine Arbeit machen. Dachte nur, Du hättest vielleicht schon was dazu zur Hand. Ich glaube, ich hab mal gelesen, dass Du beruflich damit zu tun hast. Wenn nicht, sorry, bin immer nur phasenweise mal hier!
Nochmal danke und Gruß von Cat

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Re: @ Rainer - Unterhaltsversäumnis

Antwort von lucile am 19.06.2004, 18:36 Uhr

Hallo Rainer

Was mir aufgestossen ist, ist folgendes:

Die Grundhaltung ist: 1 Kind, 2 Erwachsene. Beide Erwachsene haben auf festzulegende Art für das Kind zu sorgen.

Eigentlich sagt dazu jeder: Ja klar.

In der Praxis gibt zig Wege sich geschickt oder gewieft oder einfach nur hinterhältig aus der Affaire zu ziehen.

Wir wissen alle, dass das so ist.
Ich habe nie behauptet, dass ALLE so sind. Ich habe mich gewundert, dass Du eine solche subtile Haltung in Deinem Post vertrittst.
Und auch wenn ich Deine Antwort heute nochmal lese, stellt sich mir der Inhalt nicht anders dar.

Ich weiss von Deinem Einsatz und Deinem Umgang. Den hab ich nicht in Frage gestellt. Oder wo soll ich das denn gesagt haben? Da wirfst Du zwei Dinge in einen Topf.

Eines aber kann mir keiner sagen. Nur, weil Du selbst - und offenbar auch ein sehr gesundes Verhältnis zu Deiner Vaterschaft - keine Unterhaltsversäumisse betreibst, ist es noch lange nicht so, dass dies grunsätzlich auszuschliessen ist.

Ich bin mit der Thematik ja nun auch schon einige Jahre beschäftigt.
Solange die Standardauskunft lautet: Jaaa, also das ist ja schon irgendwie komisch, dass der Vater immer wieder arbeistlos wird, wenn es darum geht den Titel anzupassen (gibt in diesem Fall keinen dynamisierten. Aufgrund der immer wieder so plötzlich eintretenden Arbeitslosigkeiten hat eine Klage auch keine Aussicht auf Erfolg). Aber wissen sie, um ihm da an den Karren fahren zu können, muss man ihm schon einen Detektiv hinterhershcicken. Dafür haben wir einfach keine Mittel frei.
.. Danke

Oder
Hmmm, der Vater hat nun quasi den Mind.-Unterhalt nach D'dorfer Tabelle gezahlt, unterschreibt aber den angestrebten neuen Titel nicht. Sein Anwalt hat nun von Arbeitslosigkeit berichtet (Zahlung geht trotzdem weiter und man weiss, dass er schon seit Jahren schwarz arbeitet, kanns ihm aber nur mittels Detektiv belegen). Tja, tut uns ja schrecklich leid, aber die Differenz zum Vorschuss können wir leider nicht auszahlen, weil es keinen Titel dazu gibt.

Oder:
Najaa, verzichten sie doch einfach drauf. Väter, die schon kein INteresse an den Kindern zeigen, haben auch keine Lust zu zahlen (insbesondere hier kotze ich buchstäblich gerne ab *gg*)

oder oder oder. Ich könnte Dir inzwischen ein Buch mit solchen Phrasen füllen.

Um aber zurück zu kommen. Ja, sowas nervt. Sowas ist derart offensichtlich. Aber, es ist immer haaarscharf an der Illegalität vorbei, bzw. dort wo es auf jeden Fall illegal ist, kanns nur aufgrund meiner Schnüffeltätigkeit (soviel Raum kriegt der junge Mann in meinem Leben bestimmt nicht. Das habe ich nicht nötig), zu der ich aufgefordert werde, nachgewiesen werden.

Jetzt überlege Dir, dass Du seit Jahren um Unterhalt kämpfen musst. Überlege Dir solche Dinge wie z.B. diese Sache mit dem Kindergeld, dass man ihm auf einmal auszahlen wollte, weil hier ein europ. Gesetz zum Zuge kam.

Denke wie es Dir ginge, wenn Du genau weisst, dass Du dem Geld zwar für die Kinder hinterherlaufen musst, dabei aber immer wieder mit Deiner eigenen Kraft zahlst.
Und dann lese Deinen obigen Beitrag nochmal. Du merkst wie überheblich er ist.

Und bitte Rainer, Du weisst dass ich Deine Meinung sehr schätze. Ich werde mir bei solchen Dingen jedoch die Freiheit nehmen darauf aufmerksam zu machen, dass in Scheidungsbeziheungen in denen es nur noch nicht nennenswertes an Ärger gibt, nicht die gleiche Geduldslatte angesetzt werden kann, wie in Fällen da derartig mieses Spiel betrieben wird.

Dt. Gesetz ist eine Farce, wenn Du wirklilch darauf angewiesen bist. Bei Schischidingen ist es wohl hilfreich, aber das wars dann auch schon.

Gruss
Heike

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.....noch einmal zum besseren Verständnis

Antwort von eternity am 19.06.2004, 23:18 Uhr

Meine Frage oben habe ich gestellt nach einem Telefonat mit dem amtlichen Vormund meiner Tochter vom Jugendamt.

Ich bat ihn um Rat was ich tun kann wenn der Anspruch auf die 72 Monate Unterhaltsvorschuss beendet ist.

Postwendende Antwort: *Ja dann müssen Sie zum Sozialamt gehen*.

War ich froh dass es nur ein Telefonat war, ein Zeugnis derart geistiger Tieffliegerei habe ich mir selten angehört. Hätte ich dem Mann gegenüber gestanden, ich hätte mich wohl vergessen....

Ich meine - was ist das...Nullbock, Dummheit, Resignation, Schadenfreude.....oder was sonst treibt einen zu so einer Antwort.

Aber so ein Blödsinn ist wohl Standard (wie auch unschwer Luciles posting vom heutigen Tag zu entnehmen ist.

Es haben sich schon ganz andere gefragt weshalb der amtliche Vormund nicht dabei unterstützt den Unterhalt vom anderen Elternteil zu bekommen - denn das und nichts anderes habe ich als Grund für dessen Existenz an sich gelesen und mich deshalb entschlossen diese Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Merkwürdigerweise hat sich das Angebot auf blosse Zahlungen reduziert. Nicht dass ich diese nicht bräuchte und zu schätzen weiss, aber das dicke Ende kommt ja bei dieser Form von *Hilfe* in jedem Fall.........IMMER!!!

Nämlich dass wenn sich schon um die Zahlungen herum gedrückt wird dies auch weiterhin getan wird.....und da es jahrelang mehr oder weniger akzeptiert und fast schon unterstützt wird (durch den Unterhaltsvorschuss) hat sich die Rumdrückerei im Lauf der Jahre auch noch zur lieben Gewohnheit eingefahren.

Was ich damit sagen will: Der Unterhaltsvorschuss ist (zumindest so wie das meist gehandhabt wird) eher eine Behinderung wenn es darum geht einen nicht zahlenden Elternteil zu Zahlungen zu bewegen. Der denkt sich nämlich irgendwann schon – na klappt ja prima mit den unregelmässigen Zahlungen.....und hat fortan Gewohnheitsrecht – Frau (manchmal auch Mann) geht zum Sozialamt...HA!!!


Gute Nacht......

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Re: .....noch einmal zum besseren Verständnis

Antwort von lucile am 20.06.2004, 10:56 Uhr

Hallo Eternity

Das ist das was mir zunehmend aufstösst. In den unstrittigen oder auch eben nur leicht wirren Fällen, bzw. dort, wo das JA in der Lage ist Respekt einzufordern (hängt einerseits vom auftreten der dortigen Beamten, andererseits von der Haltung des U-Pflicht-Teils ab), können Regelungen getroffen werden.

Die Beistandschaft gilt aber nicht nur für leichte Fälle, sondern auch für all die anderen. Der lasche Umgang damit und die Bereitschaft das alles mal eben auf den Schultern des Elternteils abzuladen, dass die Personensorge für die Kinder trägt, ist ein absolutes Armutszeugnis.

Good luck
Lucile

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Re: .....noch einmal zum besseren Verständnis

Antwort von Pia Anna am 20.06.2004, 10:58 Uhr

Muss mal nachfragen: wenn du eine Beistandsschaft beim JA hast, gehen die dann nicht automatisch mit dir vor Gericht und erstreiten die einen Titel für den Unterhalt?

Oder hab ich das falsch verstanden und du hast einen Titel und der KV zahlt nicht? Dann muss man doch einfach zum Gerichtsvollzieher gehen können. Und wenn der nichts holen kann, kann das JA (bzw. du) sowieso nichts mehr machen, fürchte ich.

Wir haben das mal versucht: der Gerichtsvollzieher geht dann ein paarmal beim Schuldner vorbei und wenn nichts zu holen ist, geht er wieder. Die Kosten dafür hat man dann auch noch am Hals. Dann kann man einen Haftbefehl beantragen, aber deswegen zieht die Polizei nicht los. Wir haben damals vom Schuldner über die staatlichen Möglichkeiten nicht bekommen. Trotz gerichtstitel. Und obwohl der Schuldner den Offenbahrungseid geleistet hat, kommen erstmal noch andere die Geld wollen. Wie gesagt: das war kein Fall von Unterhaltsproblem, aber ich stelle mir die Sache ähnlich vor.

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Re: .....noch einmal zum besseren Verständnis

Antwort von lucile am 20.06.2004, 11:53 Uhr

Ich klinke mich hier nochmal ein.

Es scheint eben sehr schwer zu sein wirklichzu differenzieren.
Die Wartehaltung ist sehr ausgeprägt was drastische Massnahmen seitens Gerichten gegenüber Unterhaltssäumigen Mitmenschen betrifft.

Wenn erstmal einer den sozialen Ausverkauf betreibt, erhöht man nicht die Druckmittel sondern argumentiert dergestalt, dass
- sowieso nix zu holen ist, wo nicht die Bereitschaft dazu da ist

- es dann schlicht vergleichsweise um zu wenig Geld geht, dass mit einem zu grossen Einsatz eingetrieben werden muss.

Wehrt man sich dagegen, wird man mundtot gemacht indem solcher Müll wie in meinem Beitrag in diesem Thread einem vor den Kopf geknallt wird.


Und damit kommt man wieder auf die Ursprngsfrage. Ja, es ist so. Wenn man in den Genuss eines Zahlungsunwilligen Partners gekommen ist, kann man die ersten Jahre mit UVG (und vermutlich diesem und jenem Problem) überleben.
Danach ist man auf sich selbst gestellt.

Die Hoffnung dahinter lautet: entweder ist der Unterhaltsempfänger dann wieder selbst in der Lage für Unterhalt zu sorgen und muss dann zusehen ob er vom Unterhaltsverpflichteten noch was bekommt (das kostet nicht nur Nerven, benötigt nicht nur viel Zeit, sondern kann durchaus teuer werden, weil man oft genug auf den Gerichtsvollzieherkosten sitzen bleibt. Und das deswegen weil ein Unwilliger sich natürlich Zahlungsunfähig macht, du dann aber dem Gerichtsvollzieher in Vorleistung treten musst). Oder der U-Empfänger landet eben beim Sozialamt. Wobei auch in dem Fall, da man versucht den geschuldeten Unterhalt zu bekommen, die Chance letztlich beim Sozialamt zu landen, durchaus nicht abzustreiten ist. DAs macht einen nervlich kaputt. That's it.

Prickelnde Aussichten *gg*.

Lucile

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@ Pia Anne

Antwort von eternity am 20.06.2004, 14:37 Uhr

Hallo Pia-Anne,


ich HABE einen Titel für den Unterhalt!

Der Vater meines Kindes ist allerdings mit allen Wassern gewaschen - man könnte fast davon ausgehen dass er sich hauptberuflich nur noch darum kümmert wie er sich vor Umgang und Unterhalt drücken kann. Es ist unter aller Kanone was er sich dazu einfallen lässt, ich schreibe hier nichts davon um nicht noch Anregungen zu verbreiten.

Und es gibt eine ganze Reihe von Männern die vorsätzlich nicht mehr arbeiten gehen um keinen Unterhalt zu zahlen - und das bekommt man von Ihnen noch ganz frech ins Gesicht gesagt....und weit und breit erst einmal niemand der einen darin unterstützt dass das anders wird.

Und was ist der merkwürdige Spruch des Sachbearbeiters auf dem JA anderes als *machen sie es doch genau so*

Sorry aber da bin ich anders gestrickt.


Ich habe vor Kurzem eine Einladung vom HR bekommen. Es sollte eine Sendung stattfinden in der genau über dieses Thema diskutiert wird – weshalb Alleinerziehende nicht darin unterstützt werden dass sie Unterhalt vom Elternteil bekommen bei dem das Kind nicht lebt ANSTATT Unterhaltsvorschuss.
Es wurde mangels Interesse erst gar nicht in Betracht gezogen daraus eine Sendung zu machen....ahem, ich sage hierzu am Besten nichts mehr.....


Ich habe inzwischen Infos das trotz absichtlichem Herbeiführen mehrmaliger Arbeitslosigkeit durch einen Anwalt erreicht werden kann dass der Vater des Kindes sich nachweislich um Arbeit kümmern muss, und zwar um ausreichende, um den Unterhalt zu bestreiten.

Also geht es wohl doch. Es kostet eben nur Mühe. Und man braucht einen guten Anwalt.

Und wenn ich eines tun werde dann mir noch einmal die Rückbestätigung holen dass der Mensch vom JA das wirklich so meint und wenn ja sitze ich bei seinem Vorgesetzten oder auch bei dessen Chef, soviel ist sicher.

Meinetwegen nehme ich mir auch einen Anwalt, ist mir völlig gleich. Wenn das JA es noch nicht einmal packt konstruktive Ansätze zu entwickeln dass die Situation durch wirklich unterstützende Beratung entschärft wird möchte ich wenigstens hören *wir sind dazu nicht in der Lage*. Dann renne ich gar nicht erst dorthin.

Denn ich habe etwas dagegen mir so dumme ignorante Sprüche anzuhören anstatt einen qualifizierten Rat zu erhalten - von einer Institution die angeblich FÜR Kinder da ist....sich auf solche Weise aber selbst zu deren Gegner und einer Lachnummer herabwürdigt!!!

Es ist ein Armutszeugnis für einen Staat dass man dass man SO ein Messer in den Rücken bekommt wenn man ein Kind gross zieht und die Kosten dafür auf ehrliche Art bestreiten will. Daher frage ich mich letztendlich ob ich hier nicht besser ein paar Mädels für den grossen Coup suchen sollte oder eine neue Anarchie ausrufe anstatt mich über so ein paar lumpige Kröten aufzuregen......



jetzterstrechtnachdenkliche Grüsse,

eternity

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Re: @

Antwort von RainerM am 21.06.2004, 8:20 Uhr

Hi,

@eternity
Amtsvormund?
den gibt es eigentlich nicht mehr.
Oder warst du bei der Geburt selber noch minderjährig?

Dass der Staatsaparat träge ist, das ist sicherlich keine neue Erkenntnis.

Die seltsamen Bemerkungen, die du zuvor zitiert hattest, sind sogar unqualifiziert (_> der Sachbarbeiter).

Trotzdem stehen wir hier immer noch vor dem Problem, dass wir nichts konkretes über den Vater wissen.

Ich vermute nämlich, dass der Sachbearbeiter gesagt haben könnte, "da der Vater bisher immer Leistungsunfähig war, lohn eine Klage (wegen 5000Euro Unterhaltsrückstand) nicht, da er die 5000Euro eh nicht zahlen kann".

Trotzdem kann es sich lohnen, den Vater jetzt ersteinmal wegen Verletzung der UNterhaltspflicht anzuzeigen.
Dann steht er nämlich unter Druck, nachzuweisen, warum er nicht zahlt.

Dazu müsste mehr über die Historie bekannt sein.

-Gab es schon Unterhaltsklagen?

-Wurde bei einem Unterhaltsverfahren ferstgestellt, dass der Vater Leistungsunfähig ist?

-Warum wurde nie ein Unterhaltsbetrag tituliert?

-Ist er arbeitslos, alkoholiker, drogenabhängig, psychisch krank?

.... ohne alle Infos lässt sich auch kein Ansatz finden.
Versuche einfach einmal das Wehklagen (welches sicherlich berechtig sein kann) zurückzustellen und einfach Infos zu liefern.

@Lucile
Ich muss ehrlich sagen, ich habe das Gefühl, wir reden aneinander vorbei, da scheint auch bei dir eine Klappe runterzugehen und du liest bei mir Sachen raus, die ich so nicht meinte, oder ich verstehe ich dich oder beides.... na egal, wir verkraften das schon ;o))

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Re: @

Antwort von RainerM am 21.06.2004, 8:25 Uhr

Hi noch einmal,

@eternity
da war ich wohl etwas zu schnell, habe das erst jetzt richtig gelesen, was du zuletzt geschgrieben hast.

"Also geht es wohl doch. Es kostet eben nur Mühe. Und man braucht einen guten Anwalt.

Und wenn ich eines tun werde dann mir noch einmal die Rückbestätigung holen dass der Mensch vom JA das wirklich so meint und wenn ja sitze ich bei seinem Vorgesetzten oder auch bei dessen Chef, soviel ist sicher."

Diese beiden Absätze sind doch genau das, was ich dir im ersten Antwortposting schon nahegelegt hatte.

-Selber gegen den Vater vorgehen.
-Beschwerde gegen den Sachbearbeiter einleiten

cu

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